Die Bedürfnisprüfung als Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes
IW policy paper
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Mit dem am 8. Juli 2015 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf zur Änderung des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes wird die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen erheblich eingeschränkt.
Dies gilt zum einen für die Erben kleiner Unternehmen aufgrund der Verschärfung der Lohnsummenklausel und zum anderen für die Erben mittlerer und großer Familienunternehmen, die in Zukunft im Zweifelsfall erhebliche Steuerzahlungen leisten müssen.
Der Grund dafür ist die geplante Einführung einer Verschonungsbedarfsprüfung, das heißt es wird geprüft, ob eine Verschonung von der Erbschaftsteuer erforderlich ist. Die Bundesregierung will mit diesen Änderungen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 nachkommen. Die Bundesregierung argumentiert, dass die neu zu schaffende Bedürfnisprüfung eine hinreichende Anzahl von Erbfällen erfassen müsse. Um nicht ins Leere zu laufen, ist die Prüfschwelle deshalb auf 26 Millionen Euro je Erbe festgesetzt worden. Bei kumulativ und langfristig vorliegenden Verfügungsbeschränkungen auf das Betriebskapital ist eine erhöhte Prüfschwelle in Höhe von 52 Millionen Euro vorgesehen.
Dabei unterschätzt die Bundesregierung offensichtlich jedoch die Bedeutung dieser – gemessen an der Gesamtzahl von Unternehmen in Deutschland – eher kleinen Gruppe von Unternehmen. Nach Schätzung des IW Köln fallen selbst bei der erhöhten Prüfschwelle immerhin mehrere Tausend Familienunternehmen potenziell unter die Bedürfnisprüfung. Zusammengenommen beschäftigten diese Familienunternehmen mehrere Millionen Menschen und erwirtschaften Umsätze in Billionenhöhe. Ihre volkswirtschaftliche Bedeutung ist daher kaum zu überschätzen.
Tobias Hentze: Die Bedürfnisprüfung als Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes
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iwd