Neben den Zielen des Infektionsschutzes und der Vermeidung von Überlastungen der Kapazitäten des Gesundheitswesens ist auch das Nutzen von Bildungs- und Betreuungsangeboten ein weiteres Ziel, das insbesondere im Kontext steigender Frauenerwerbstätigkeit und im Hinblick auf das Kindeswohl Bedeutung erlangt hat. Letzteres rückte insbesondere während der corona-bedingten Kita- und Schulschließungen in das gesellschaftliche Bewusstsein.
Ihr Kinderlein kommet?: Regelungen für den Schul- und Kitabesuch in der Pandemie im Bundesländervergleich
IW-Policy Paper
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Neben den Zielen des Infektionsschutzes und der Vermeidung von Überlastungen der Kapazitäten des Gesundheitswesens ist auch das Nutzen von Bildungs- und Betreuungsangeboten ein weiteres Ziel, das insbesondere im Kontext steigender Frauenerwerbstätigkeit und im Hinblick auf das Kindeswohl Bedeutung erlangt hat. Letzteres rückte insbesondere während der corona-bedingten Kita- und Schulschließungen in das gesellschaftliche Bewusstsein.
Allerdings stehen diese drei Ziele – bei gegebenen Testkapazitäten und ambulanten Behandlungskapazitäten – in einem Konflikt. Denn gerade bei Kindern und Jugendlichen treten Erkrankungen, deren Symptome auch auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen könnten, im Vergleich zu Erwachsenen häufiger auf. Im letzten Jahr schwankte die Anzahl derjenigen Kinder und Jugendlichen, die neu aufgetretene „respiratorische Symptome“ wie Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen aufwiesen, im November und Dezember um wöchentlich eine Million, teilweise lagen sie darüber. Würden in diesem Jahr alle Kinder und Jugendliche mit diesen Symptomen getestet, müssten wahrscheinlich fast alle der gegenwärtig möglichen PCR-Tests im November und Dezember allein für diese Bevölkerungsgruppe verwendet werden. Suchten gleichzeitig nur die Hälfte aller entsprechend erkrankten Kinder einen Kinderarzt auf – in „normalen“ Zeiten sind es durchschnittlich etwa ein Fünftel – müsste jeder Kinderarzt im Durchschnitt allein 275 gesetzlich versicherte Patienten mehr in den Monaten November und Dezember behandeln.
In der Vergangenheit war es Kindern und Jugendlichen möglich, auch mit leichten Erkältungssymptomen Kita und Schule zu besuchen. Würden aber in der Pandemie alle Kinder mit entsprechenden Symptomen vom Kita- und Schulbesuch ausgeschlossen, weil die entsprechenden Kapazitäten im Gesundheitswesen nicht ausreichen, um eine SARS-CoV-2-Infektion sicher auszuschließen zu können, müssten in den kommenden beiden Monaten auch diese Kinder und Jugendliche zuhause bleiben.
Die Bundesländer haben versucht, auf diesen Interessenskonflikt Antworten zu geben. Zusammenfassend lässt sich feststellen: Letztlich sind es die Ärzte, die darüber befinden sollen, ob eine Testung auf COVID-19 angezeigt ist oder nicht. Die Empfehlungen an Eltern, wann Schul- und Kitakinder einen Arzt aufsuchen sollten, unterscheiden sich aber je nach Bundesland. Ebenso wird unterschiedlich bewertet, wann bei Symptomen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten könnten, ein Schul- beziehungsweise Kindergartenbesuch weiter möglich ist, und ob entsprechende Atteste vorgelegt werden müssen. Gleichzeitig sind die Empfehlungen der Bundesländer hinsichtlich der Vorgehensweise bei Erkältungssymptomen nicht in allen Punkten eindeutig und lassen Interpretationsspielräume für die Eltern.
Im Hinblick auf die gesellschaftliche Akzeptanz der Maßnahmen erscheint es sinnvoll, bundesweit einheitliche Regelungen für Schule und Kindergarten zu verabschieden. Diese sollten auch einen Stufenplan vorsehen, der den Umgang mit Erkrankungssymptomen vereinheitlicht und an das Infektionsgeschehen koppelt. Auch für erwerbstätige Eltern ist es wichtig, klare und möglichst unbürokratische Regeln zu finden, um in den kommenden Monaten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglichst sicherzustellen.
Susanna Kochskämper / Christine Arentz: Ihr Kinderlein kommet? Regelungen für den Schul- und Kitabesuch in der Pandemie im Bundesländervergleich
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