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Roland Kube / Finn Wendland IW-Policy Paper Nr. 13 14. Juli 2021 Wie die EU die 2030-Klimaziele in den Sektoren Straßenverkehr und Gebäudewärme erreichen kann

Zur Umsetzung des Europäischen Green Deals plant die Europäische Kommission im Juli 2021 eine umfangreiche Erneuerung der europäischen Klimaschutzinstrumente. Im Rahmen des Fit-For-55-Pakets sind 12 regulatorische Einzelmaßnahmen – von einer Erneuerung der Energieeffizienzstandards bis zu einer Revision des EU-Emissionshandels – zur Überarbeitung vorgesehen. Zusammen sollen diese den Weg ebnen, das neue 2030-Treibhausgasreduktionsziel von 55 anstatt 40 Prozent (gegenüber 1990) sowie das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.

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Wie die EU die 2030-Klimaziele in den Sektoren Straßenverkehr und Gebäudewärme erreichen kann
Roland Kube / Finn Wendland IW-Policy Paper Nr. 13 14. Juli 2021

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Zur Umsetzung des Europäischen Green Deals plant die Europäische Kommission im Juli 2021 eine umfangreiche Erneuerung der europäischen Klimaschutzinstrumente. Im Rahmen des Fit-For-55-Pakets sind 12 regulatorische Einzelmaßnahmen – von einer Erneuerung der Energieeffizienzstandards bis zu einer Revision des EU-Emissionshandels – zur Überarbeitung vorgesehen. Zusammen sollen diese den Weg ebnen, das neue 2030-Treibhausgasreduktionsziel von 55 anstatt 40 Prozent (gegenüber 1990) sowie das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.

Diese Studie beleuchtet die geplante Neuausrichtung der beiden klimapolitischen Leitinstrumente: dem EU-Emissionshandel (EU-ETS) und der EU-Lastenteilung. Von besonderer Relevanz ist die Rolle eines möglichen EU-weiten CO2-Bepreisungsmechanismus für den Straßenverkehr und Gebäudesektor. Nach der Einführung eines mengenbasierten Mechanismus für bestimmte Sektoren durch das EU-ETS, sollen die gemeinschaftlichen Anforderungen zur Umsetzung der Klimaziele in weiteren Wirtschaftsbereichen zukünftig stärker harmonisiert werden.

Der Straßenverkehr und Gebäudesektor sind geprägt von verhältnismäßig hohen Vermeidungskosten, geringen Preissensitivitäten und langen Investitionszyklen. Für eine zukünftige CO2-Bepreisung in diesen Sektoren sind grundsätzlich vier Optionen denkbar: eine Verschärfung der Zielvorgaben unter der derzeitigen strukturellen Ausrichtung; eine Erweiterung des bestehenden EU-ETS auf weitere Bereiche; ein Aufbau eines separaten 2. Emissionshandels; eine Kombination sektorspezifischer Instrumente (Emissionshandel und Energiesteuer).

Eine ökonomisch effiziente, sozial verträgliche und ökologisch zielführende Lösung bestünde in der Kombination eines separaten 2. Emissionshandelssystems (2. ETS) und einer CO2-basierten Reform der Energiesteuerrichtlinie. Die Einführung eines 2. ETS würde die Risiken ökonomischer Verteilungseffekte durch Verdrängungseffekte im EU-ETS und möglicher Abwanderungsszenarien der Industrie in das Ausland (Carbon-Leakage) mindern. Gleichzeitig würde ein sektoral-differenzierte und CO2-orientierte Reform der Energiesteuerrichtlinie Verteilungseffekte zu Lasten einkommensschwacher Haushalte begrenzen.

Eine Harmonisierung der CO2-Bepreisung in Sektoren mit vergleichbaren Kostenstrukturen auf EU-Ebene könnte langfristig eine Konvergenz der Preissysteme auf EU-Ebene befördern. Das Zusammenspiel mengen- und preisbasierter Mechanismen könnte kurzfristig bei sektoral unterschiedlichen Vermeidungskosten ansetzen und in Kombination mit flankierenden Maßnahmen mittelfristig auf eine Angleichung der Vermeidungskosten hinwirken. Die Überführung in ein sektorübergreifendes einheitliches Preissystem würde die volkswirtschaftlichen Kosten der Transformation und der Umsetzung des EU Green Deals langfristig minimieren.

Bei sämtlichen Regulierungsformen einer CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme auf EU-Ebene sind die Risiken sozialer Verteilungseffekte zu berücksichtigen, die sich zwischen aber auch innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ausprägen. Durch die Möglichkeiten der Kostenweitergabe sind die Endkunden von Veränderungen bei der CO2-Bepreisung am stärksten betroffen – einkommensschwache Haushalte stehen dabei besonders im Fokus. Zielgruppengerechte Ausgleichsmaßnahmen sind daher in jedem Fall erforderlich.  

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