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Ralph Henger / Thilo Schaefer Gutachten 8. Mai 2018 Möglichkeiten einer CO2-Bepreisung im Wärmemarkt

Mit dem Pariser Klimaabkommen aus dem Jahr 2015 ist es das erklärte Ziel fast aller Staaten, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass klimaschädliche Emissionen reduziert werden und dadurch der Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter begrenzt wird. Da es sich um global wirkende Treibhausgase handelt, kommt es weder darauf an, an welchem Ort CO2 emittiert wird, noch von wem. Demnach müssen nicht nur alle Staaten, sondern auch alle Wirtschaftssektoren ihren Beitrag leisten, damit das globale Vorhaben einer weitgehenden Dekarbonisierung gelingen kann.

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Gutachten
Möglichkeiten einer CO2-Bepreisung im Wärmemarkt
Ralph Henger / Thilo Schaefer Gutachten 8. Mai 2018

Möglichkeiten einer CO2-Bepreisung im Wärmemarkt

Gutachten für den Zentralen Immobilien Ausschuss

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mit dem Pariser Klimaabkommen aus dem Jahr 2015 ist es das erklärte Ziel fast aller Staaten, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass klimaschädliche Emissionen reduziert werden und dadurch der Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter begrenzt wird. Da es sich um global wirkende Treibhausgase handelt, kommt es weder darauf an, an welchem Ort CO2 emittiert wird, noch von wem. Demnach müssen nicht nur alle Staaten, sondern auch alle Wirtschaftssektoren ihren Beitrag leisten, damit das globale Vorhaben einer weitgehenden Dekarbonisierung gelingen kann.

Das globale Ziel der Reduktion klimaschädlicher Treibhausgasemissionen braucht einen übergeordneten, idealerweise globalen Koordinationsmechanismus im Rahmen einer Gesamtstrategie. Ein einheitlicher sektorenübergreifender CO2-Preis kann diese Aufgabe erfüllen.  

Da die notwendigen Anpassungsprozesse und technologischen Veränderungen enorme Kosten verursachen, ist ein Koordinationsmechanismus notwendig, der dafür sorgt, dass die Kosten der Dekarbonisierung so gering wie möglich ausfallen. Das ist allein deshalb erforderlich, damit die Umsetzung des Pariser Abkommens nicht an den unzureichenden Finanzmitteln vieler Unterzeichner scheitert. Eine kostenminimale Dekarbonisierung lässt sich über einen Preismechanismus erzielen, der dafür sorgt, dass dort zuerst der Ausstoß von Treibhausgasen vermieden wird, wo dies am kostengünstigsten möglich ist. Dies setzt einen ökonomisch vollkommenen Markt in und zwischen den verschiedenen Sektoren voraus. Dann ist eine Bepreisung der CO2-Emissionen sinnvoll, denn dadurch entstehen Anreize, CO2-Emissionen zu vermeiden.

Mittelfristiges Ziel sollte eine Integration der fehlenden Sektoren in den Emissionshandel sein, wobei allzu große Verteilungswirkungen zulasten der Industriesektoren, die einem starken Wettbewerb mit Regionen außerhalb des Geltungsbereichs des Emissionshandels ausgesetzt sind, verhindert werden müssen. Langfristiges Ziel muss deshalb darüber hinaus eine räumliche Vergrößerung des Geltungsbereichs sein, sodass nicht nur in Europa ein Preis für CO2 gilt.

Auch wenn ein weltweit geltender CO2-Preis politisch derzeit nicht umsetzbar erscheint, können sich regionale Systeme entwickeln und mittelfristig auf globaler Ebene verknüpft werden. Der europäische Emissionshandel EU-ETS ist ein Instrument, das zumindest europaweit und für mehrere Sektoren eine solche Bepreisung vollzieht. Rund die Hälfte der Emissionen in Europa ist bislang nicht vom Emissionshandel erfasst, da etwa der Gebäudesektor und Verkehrssektor nicht teilnehmen. Zudem hat der bislang niedrige Zertifikatspreis wenig Anreize zur CO2-Vermeidung geleistet. Dennoch sorgt er dafür, dass die politisch festgesetzte Menge an zulässigen Emissionen nicht überschritten wird. Bei einer zukünftigen Verknappung der Zertifikatsmenge wird der Emissionshandel tendenziell  stärkere Anreizwirkungen entfalten.

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