1. Home
  2. Studien
  3. Strukturelle Verbesserung der Anreize und Dynamisierung des Wohngeldes
Ralph Henger / Judith Niehues Gutachten 22. November 2019 Strukturelle Verbesserung der Anreize und Dynamisierung des Wohngeldes

In Deutschland erfolgt die soziale Absicherung des Wohnens bei der Subjektförderung neben der Grundsicherung über das Wohngeld. Das Forschungsprojekt hat Verbesserungsmöglichkeiten für die strukturellen Anreize des Wohngeldes analysiert und eine Dynamisierung der Wohngeldleistungen geprüft.

PDF herunterladen
Gutachten
Strukturelle Verbesserung der Anreize und Dynamisierung des Wohngeldes
Ralph Henger / Judith Niehues Gutachten 22. November 2019

Strukturelle Verbesserung der Anreize und Dynamisierung des Wohngeldes

Gutachten für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

In Deutschland erfolgt die soziale Absicherung des Wohnens bei der Subjektförderung neben der Grundsicherung über das Wohngeld. Das Forschungsprojekt hat Verbesserungsmöglichkeiten für die strukturellen Anreize des Wohngeldes analysiert und eine Dynamisierung der Wohngeldleistungen geprüft.

Zudem wurde untersucht, wie mehr Haushalte mit Wohngeld unterstützt werden können, die über ein Einkommen verfügen, welches den Grundsicherungsbedarf ohne Wohnkosten abdeckt. Rechtliche Aspekte wie z. B. erforderliche Rechtsänderungen für die Umsetzung einer Dynamisierung waren nicht Gegenstand des Forschungsvorhabens.

Das Wohngeld unterstützt einkommensschwache Haushalte bei der Finanzierung ihrer angemessenen und familiengerechten Wohnkosten und wird als steuerfreier Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbst genutzten Wohnraum geleistet. Das Wohngeld wird von Bund und Ländern paritätisch getragen und ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Wohnungs- und Sozialpolitik. Das Wohngeld setzt voraus, dass der für die Deckung des allgemeinen Lebensunterhaltes erforderliche Regelbedarf bereits durch eigene Einkünfte erreicht wird. Liegen ausreichende eigene Einkünfte nicht vor, dann muss das Existenzminimum durch die Grundsicherung gewährleistet werden, welche auch die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) mit abdeckt. Seit der grundlegenden Reform der Sozialsysteme (Hartz-Reformen) im Jahr 2005 wendet sich das Wohngeld an Bezieher niedriger Erwerbseinkommen, Altersrenten oder von Arbeitslosengeld (ALG I).

Durch die Wohngeldreform im Jahr 2016 wurde das Wohngeld gestärkt und an die Einkommens- und Mietentwicklung angepasst, sodass wieder mehr einkommensschwache Haushalte unterstützt werden. Angesichts der vorteilhaften Anreize des Wohngeldes auf den Wohnkonsum und die Arbeitsaufnahme könnte das Wohngeldsystem jedoch gegenüber der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe weiter gestärkt werden. Zudem wäre es wünschenswert, wenn das Wohngeld zukünftig regelmäßiger ggf. automatisch an die Preis- und Mietentwicklungen angepasst wird, damit Haushalte nicht aufgrund der Inflation aus dem Wohngeld herauswachsen oder aufgrund der regelmäßigen Regelbedarfsanpassungen bei der Grundsicherung aus dem Wohngeldbezug in die Grundsicherung wechseln.

Der Deutsche Bundestag formulierte vor diesem Hintergrund im Rahmen der „Wohngeldreform 2016“ den Prüfauftrag zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Wohngeldes an die Bundesregierung, der in diesem Vorhaben durchgeführt wurde.

Konzept: Das Forschungsvorhaben hat untersucht, wie die bestehenden Anreizwirkungen des Wohngeldes verbessert und mehr Haushalte ins Wohngeldsystem integriert werden können, die ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften und allein aufgrund ihrer Wohnkosten auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Zudem wurde analysiert, mit welchen Mechanismen es gelingen kann, das Wohngeldsystem durch regelmäßige Anpassungen vor dem Verlust der Zielgenauigkeit und Reichweite zu schützen. Hierbei wurden mithilfe umfangreicher Mikrosimulationsrechnungen die Wirkungen mehrerer alternativer Reformvorschläge abgeschätzt. Das IW-Mikrosimulationsmodell bildet das deutsche Steuer- und Transfersystem auf Grundlage der „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS) vollständig ab. Das Modell ermöglicht die Analyse der sozio-demografischen Struktur von den reformbedingten Wechslern zwischen den einzelnen Transfersystemen als auch die finanzpolitischen Auswirkungen von Änderungen einzelner Systembausteine.

Im Rahmen des Vorhabens wurde am 18. Oktober 2017 ein Expertenworkshop in Berlin durchgeführt. Dort wurden die im Vorhaben erarbeiteten und simulierten Reformvarianten zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Wohngeldes diskutiert. Auf Basis des Austauschs mit den teilnehmenden Wissenschaftlern, Verbänden und politischen Akteuren wurden die Vor- und Nachteile sowie die Aus- und Nebenwirkungen verschiedener Reformvarianten diskutiert und darauf aufbauend Empfehlungen für eine Reform des Wohngeldes abgeleitet. Rechtliche Aspekte blieben dabei – da nicht Gegenstand des Forschungsvorhabens – unberücksichtigt.

In Deutschland erfolgt die soziale Absicherung des Wohnens bei der Subjektförderung neben der Grundsicherung über das Wohngeld. Das Forschungsprojekt hat Verbesserungsmöglichkeiten für die strukturellen Anreize des Wohngeldes analysiert und eine Dynamisierung der Wohngeldleistungen geprüft. Zudem wurde untersucht, wie mehr Haushalte mit Wohngeld unterstützt werden können, die über ein Einkommen verfügen, welches den Grundsicherungsbedarf ohne Wohnkosten abdeckt. Rechtliche Aspekte wie z. B. erforderliche Rechtsänderungen für die Umsetzung einer Dynamisierung waren nicht Gegenstand des Forschungsvorhabens.

Das Wohngeld unterstützt einkommensschwache Haushalte bei der Finanzierung ihrer angemessenen und familiengerechten Wohnkosten und wird als steuerfreier Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbst genutzten Wohnraum geleistet. Das Wohngeld wird von Bund und Ländern paritätisch getragen und ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Wohnungs- und Sozialpolitik. Das Wohngeld setzt voraus, dass der für die Deckung des allgemeinen Lebensunterhaltes erforderliche Regelbedarf bereits durch eigene Einkünfte erreicht wird. Liegen ausreichende eigene Einkünfte nicht vor, dann muss das Existenzminimum durch die Grundsicherung gewährleistet werden, welche auch die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) mit abdeckt. Seit der grundlegenden Reform der Sozialsysteme (Hartz-Reformen) im Jahr 2005 wendet sich das Wohngeld an Bezieher niedriger Erwerbseinkommen, Altersrenten oder von Arbeitslosengeld (ALG I).

Durch die Wohngeldreform im Jahr 2016 wurde das Wohngeld gestärkt und an die Einkommens- und Mietentwicklung angepasst, sodass wieder mehr einkommensschwache Haushalte unterstützt werden. Angesichts der vorteilhaften Anreize des Wohngeldes auf den Wohnkonsum und die Arbeitsaufnahme könnte das Wohngeldsystem jedoch gegenüber der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe weiter gestärkt werden. Zudem wäre es wünschenswert, wenn das Wohngeld zukünftig regelmäßiger ggf. automatisch an die Preis- und Mietentwicklungen angepasst wird, damit Haushalte nicht aufgrund der Inflation aus dem Wohngeld herauswachsen oder aufgrund der regelmäßigen Regelbedarfsanpassungen bei der Grundsicherung aus dem Wohngeldbezug in die Grundsicherung wechseln.

Ergebnisse: Das Projekt untersuchte neben der Dynamisierung des Wohngeldes verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung des Wohngeldsystems. In einem ersten Arbeitsschritt wurde gezeigt, welche Haushalte bzw. Bedarfsgemeinschaften im Grundsicherungssystem von einer Stärkung des Wohngeldes profitieren könnten. Der potenziell zu erreichende Personenkreis umfasste im Jahr 2016 insgesamt 2 Millionen Personen, die für eine Integration ins Wohngeld in Frage kommen, sofern sie über ein ausreichendes Einkommen zur Deckung des eigenen Bedarfs ohne Wohnkosten verfügen. Hierzu zählen z. B. Empfänger niedriger Renten.

Zur Stärkung des Wohngeldes wurde insbesondere untersucht, wie die Leistungen angehoben werden können. Bei der Anhebung der Leistungen besteht ein Zielkonflikt zwischen der Begrenzung der Reichweite des Wohngeldes am oberen Einkommensrand und dem Erhalt der positiven Anreize und der niedrigen Grenzbelastung des Wohngeldes. Zudem wurde zur Stärkung des Wohngeldes eine Einführung eines Erwerbstätigenfreibetrags im Wohngeld, die Einführung eines Freibetrags für die betriebliche Altersversorgung sowie die Stärkung des Kinderzuschlags untersucht. Alle Reformvarianten haben gewisse Vor- und Nachteile und gehen mit unterschiedlichen Aufkommenswirkungen und Auswirkungen auf die Arbeitsanreize einher. Das Gutachten macht hierbei deutlich, dass das Wohngeld zusammen mit dem Kinderzuschlag einer weitgehenderen Überarbeitung bedarf. Durch die Beibehaltung der beiden getrennten Systeme Wohngeld und Kinderzuschlag bestehen Probleme hinsichtlich der Transparenz der Leistungen für die potenziellen Empfänger sowie bei der Ausgestaltung der Tarifverläufe und der damit zusammenhängenden Arbeitsanreize. So kann eine Anhebung der Grenzbelastungen im Wohngeld, wie es bei der betrachteten Anhebung der Tabellenwerte auftreten würde, nicht empfohlen werden. Dies ist allenfalls bei einer gleichzeitigen Absenkung der Grenzbelastung im Kinderzuschlag denkbar. Zudem bestehen auch weiterhin Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen dem Wohngeld und der Grundsicherung, die sich durch die Vorschläge des Gutachtens zwar abmildern, aber nicht vollständig lösen lassen. Hierfür sind weitergehende Überlegungen erforderlich, die nicht nur das Wohngeld, sondern auch den Kinderzuschlag, die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betreffen.

Zur Dynamisierung der Leistungen des Wohngeldes anhand der Preis- und Mietentwicklungen wurden drei Varianten erörtert, die sich z. B. hinsichtlich des Turnus der Anpassungen unterscheiden. Mit der Dynamisierung bleibt die Reichweite des Wohngeldes über die Jahre erhalten. Zudem können reformbedingten Sprünge bei der Anzahl der Leistungsberechtigten und Ausgaben vermieden werden. Nach der Untersuchung der Wirkungen der verschiedenen Varianten spricht sich das Gutachten für eine Dynamisierung aus, bei der die Leistungen des Wohngeldes und die Höchstbeträge anhand der Preis- und Mietentwicklungen alle zwei Jahre neu festgelegt werden.

PDF herunterladen
Gutachten
Strukturelle Verbesserung der Anreize und Dynamisierung des Wohngeldes
Ralph Henger / Judith Niehues Gutachten 22. November 2019

Ralph Henger / Judith Niehues: Strukturelle Verbesserung der Anreize und Dynamisierung des Wohngeldes

Gutachten für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Was lohnt sich mehr, Aktien oder Immobilien?
Michael Voigtländer im 1aLage Podcast Audio 25. April 2024

Was lohnt sich mehr, Aktien oder Immobilien?

Über die Frage, was sich für Anleger mehr lohnt, in Aktien oder Immobilien zu investieren, diskutiert IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer im 1aLage Podcast und spricht über grundsätzliche Unterschiede und Besonderheiten und wie es die reichen Haushalte ...

IW

Artikel lesen
Pekka Sagner / Johannes Ewald / Hanno Kempermann Gutachten 21. April 2024

Sanierungspotenziale von Wohnimmobilien in Deutschland

Deutschland hat ehrgeizige Pläne und möchte bis 2045 Klimaneutralität erreichen. Ein zentraler Baustein dieser Bestrebungen ist die drastische Reduzierung der Treibhausgasemissionen.

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880