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Externe Veröffentlichung 31. Mai 2022 Ralph Henger / Kathrin Kaestner / Christian Oberst / Stephan Sommer in Makronom CO2-Kosten-Stufenmodell: Richtige Logik, falsche Bemessung

Mieterhaushalte sollen ab dem kommenden Jahr bei der CO2-Bepreisung entlastet werden. Das Modell der Bundesregierung setzt zwar Anreize für energetische Modernisierungen, beinhaltet aber eine fragwürdige Einteilung der Gebäude. Statt am Verbrauch sollte sich der Nachweis am Energiebedarf orientieren – wofür es jedoch einheitliche Energieausweise bräuchte.

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Richtige Logik, falsche Bemessung
Externe Veröffentlichung 31. Mai 2022 Ralph Henger / Kathrin Kaestner / Christian Oberst / Stephan Sommer in Makronom

CO2-Kosten-Stufenmodell: Richtige Logik, falsche Bemessung

Ralph Henger / Kathrin Kaestner / Christian Oberst / Stephan Sommer in Makronom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mieterhaushalte sollen ab dem kommenden Jahr bei der CO2-Bepreisung entlastet werden. Das Modell der Bundesregierung setzt zwar Anreize für energetische Modernisierungen, beinhaltet aber eine fragwürdige Einteilung der Gebäude. Statt am Verbrauch sollte sich der Nachweis am Energiebedarf orientieren – wofür es jedoch einheitliche Energieausweise bräuchte.

Anfang 2021 hat Deutschland im Rahmen eines nationalen Emissionshandelssystems zur Erreichung der sektoralen Klimaschutzziele einen CO2-Preis für den Wärme- und Verkehrssektor eingeführt. Damit werden Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe erfasst. Zunächst wurde der Ausstoß einer Tonne CO2 mit einem Preis von 25 Euro belegt, mittlerweile ist er auf 30 Euro angestiegen. Bis zum Jahr 2025 soll er auf 55 Euro steigen. Hierdurch ist Erdgas dieses Jahr 0,7 Cent pro Kilowattstunde und Heizöl knapp einen Cent pro Kilowattstunde teurer. Für eine Durchschnittsfamilie fallen dadurch jährliche Mehrkosten in Höhe von 144 Euro bei Erdgas bzw. 190 Euro bei Heizöl an.

Bisher können Vermieter die Kosten, die durch die CO2-Bepreisung anfallen, zusammen mit den gesamten Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgung vollständig auf die Mieter umlegen. Die Umlage wird mit dem Verursacherprinzip und dem Nutzungsverhalten der Mieter begründet. Die Energieeffizienz eines Gebäudes liegt jedoch im Verantwortungsbereich der Vermieter. Eine vollständige Umlagefähigkeit der CO2-Kosten auf die Mieter setzt allerdings nur indirekt und aufgrund der unelastischen Nachfrage am Wohnungsmarkt zeitverzögert Anreize für energetische Modernisierungen.

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