In der aktuellen makroökonomischen Situation gibt es keine überzeugenden theoretischen Gründe für ein sehr weitgehendes Neuverschuldungsverbot, wie es momentan im Grundgesetz vor allem für Wachstumspolitik verankert ist.
Contra Schuldenbremse – eine falsche Fiskalregel am falschen Platz
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
In der aktuellen makroökonomischen Situation gibt es keine überzeugenden theoretischen Gründe für ein sehr weitgehendes Neuverschuldungsverbot, wie es momentan im Grundgesetz vor allem für Wachstumspolitik verankert ist.
Angesichts der aktuellen Zinskonstellation und dem vorhandenen großen strukturellen Investitionsbedarf in Deutschland, wird das politisch erklärte Ziel einer „schwarzen Null“ äußerst fragwürdig. Eine Reform der Schuldenbremse läuft auf eine Rückbesinnung auf die „goldene Regel“ hinaus, jedoch im Rahmen einer Kreditfinanzierung mit zuvor klar definierten Zukunftsausgaben. Für staatliche Transfers sowie rein konsumtive Ausgaben gilt das Verbot der Schuldenaufnahme weiter. Aktuell ist das Zustandekommen einer Zweidrittelmehrheit für ein solches Reformvorhaben kaum realistisch. Ein Umweg über einen rechtlich selbständigen Investitionshaushalt könnte kurzfristig Abhilfe schaffen
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