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Dr. Martin Beznoska / Dr. Tobias Hentze / Dr. Björn Kauder IW-Report Nr. 61 17. November 2022 Stellungnahme zum Haushaltsgesetz 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen

Infolge der Herausforderungen durch Corona-Pandemie und Energiepreiskrise wird das Haushaltsvolumen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) im Jahr 2023 deutlich steigen. Die Auflösung des NRW-Rettungsschirms wird dabei genutzt, um eine „Krisenbewältigungsrücklage“ ins Leben zu rufen.

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Stellungnahme zum Haushaltsgesetz 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Martin Beznoska / Dr. Tobias Hentze / Dr. Björn Kauder IW-Report Nr. 61 17. November 2022

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Infolge der Herausforderungen durch Corona-Pandemie und Energiepreiskrise wird das Haushaltsvolumen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) im Jahr 2023 deutlich steigen. Die Auflösung des NRW-Rettungsschirms wird dabei genutzt, um eine „Krisenbewältigungsrücklage“ ins Leben zu rufen.

Insgesamt werden Mittel aus Rücklagen von mehr als 6 Milliarden Euro genutzt, um eine Nettokreditaufnahme im nächsten Jahr in der Größenordnung zu vermeiden. Dies bedeutet, dass die Schuldenbremse im Jahr 2023 ohne diese Maßnahme nicht eingehalten werden könnte.

Mit Blick auf den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 bestehen folglich enorme haushaltspolitische Risiken. Denn die Rücklagen sind laut Planung mit dem Haushaltsjahr 2023 nahezu aufgebraucht. Dabei ist völlig offen, wie die Landesregierung die Energiepreiskrise im Jahr 2024 abfedern will. Gleichzeitig bleiben die enormen Herausforderungen bestehen, genügend Haushaltsspielraum für erforderliche Investitionen zum Gelingen der Transformation der Wirtschaft bereitzuhalten. 

Weitere haushaltspolitische Risiken drohen unabhängig von der aktuellen Krisensituation. So sollte sich die Landesregierung ihrer Verantwortung für die Kommunen stellen, die wiederum grundsätzlich ausgeglichene Haushalte aufweisen müssen, vielerorts jedoch hoch verschuldet sind. Hinzu kommen steigende Versorgungsausgaben, auf die der Landeshaushalt nicht ausreichend vorbereitet ist, zumal die Zuführungen zum Pensionsfonds bis 2025 ausgesetzt werden sollen. 

Weiterhin kalkuliert die Landesregierung mit globalen Minderausgaben in Milliardenhöhe, das heißt zusätzliche Einsparungen sind zwingend. Ab dem Jahr 2025 erhöht sich ferner die Tilgungsrate für die Schulden des „NRW-Rettungsschirms“. Gleichzeitig steigen die Zinsausgaben in den kommenden Jahren voraussichtlich wieder spürbar an. 

Es stellt sich offenkundig die Frage, wie diese vielfältigen Herausforderungen gleichzeitig finanziert werden sollen, ohne dabei aufgrund der strikten Schuldenbremse auf zusätzliche Kredite zurückgreifen zu können.
 

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