Der Austausch von Daten zwischen Unternehmen, das so genannte Data Sharing, ist zentral dafür, die Potenziale von Daten für Unternehmen zu heben. Der Grund für die Zurückhaltung beim Teilen von Daten bei deutschen Unternehmen ist dabei vor allem die Wahrnehmung rechtlicher Hemmnisse. Verschiedene Lösungskonzepte könnten bei der Überwindung dieser Hemmnisse helfen.
Rechtliche Hemmnisse beim Data Sharing überwinden
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Der Austausch von Daten zwischen Unternehmen, das so genannte Data Sharing, ist zentral dafür, die Potenziale von Daten für Unternehmen zu heben. Der Grund für die Zurückhaltung beim Teilen von Daten bei deutschen Unternehmen ist dabei vor allem die Wahrnehmung rechtlicher Hemmnisse. Verschiedene Lösungskonzepte könnten bei der Überwindung dieser Hemmnisse helfen.
Daten werden in deutschen Unternehmen inzwischen häufiger bewirtschaftet als noch vor wenigen Jahren (Bakalis/Büchel, 2024). Dies beinhaltet zum Beispiel eine digitale Speicherung von Daten und ein strukturiertes Datenmanagement. Um beispielsweise Prozesse effizient entlang von Wertschöpfungsketten steuern zu können, aber auch für viele andere Anwendungen ist der Austausch von Daten zwischen Unternehmen notwendig. Bislang betreiben jedoch nur 42 Prozent der Unternehmen aus Industrie und industrienahen Dienstleistungen Data Sharing (ebenda). Ein wesentliches Hemmnis sind Rechtsunsicherheiten (Scheufen, 2024).
Deren Hintergrund sind vor allem datenschutzrechtliche Bedenken, unklare Haftungsfolgen sowie ein potenziell unberechtigter Zugriff auf die Daten durch externe Dritte (Scheufen, 2024). Trotz der Tatsache, dass Daten nicht eigentumsfähig sind (Fries/Scheufen, 2019) und aus ökonomischer Sicht auch nicht sein sollten (Rusche/Scheufen, 2018), lassen sich vor dem geltenden Rechtsrahmen Daten rechtssicher teilen. Das eigentliche Hemmnis für das Data Sharing besteht für Unternehmen also in wahrgenommenen rechtlichen Herausforderungen und weniger in der tatsächlichen Rechtslage. So können Unternehmen datenschutzrechtliche, haftungsrechtliche sowie schutzrechtliche Aspekte – einschließlich konkreter Regelungen zum Schutz gegen und Weitergabe der Daten an Dritte – auf der Basis von Datenlizenzverträgen explizit regeln (Fries/Scheufen, 2023; Scheufen, 2023).
Die konkrete Ausgestaltung solcher Verträge bedarf allerdings weiterführender vertragsrechtlicher Kenntnisse und typischerweise einer rechtsanwaltlichen Beratung. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellen diese hohen Transaktionskosten eine wesentliche Marktzutrittsbarriere dar (Rosenkranz/Scheufen, 2022). Zur Hebung der wirtschaftlichen Potenziale der Datenbewirtschaftung ist ein Überwinden dieser rechtlichen Hemmnisse allerdings von elementarer Bedeutung.
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Akzeptanz der Lösungskonzepte
Vor allem für KMU sind Hilfs- und Unterstützungsangebote notwendig, um die wahrgenommenen rechtlichen Hemmnisse sukzessive abzubauen und auf diese Weise Data Sharing zu fördern (Scheufen, 2024). Die Tatsache, dass gerade Unternehmen, die sich bereits intensiv mit Data Sharing beschäftigen (Büchel/Scheufen, 2024) und zur effizienten Datenbewirtschaftung befähigt sind (Scheufen, 2024) vermehrt Hemmnisse wahrnehmen, verdeutlicht die notwendige wirtschaftspolitische Intervention einer sich nicht selbst auflösenden Marktzutrittsbarriere. Zu solchen von politischer Seite bereitzustellenden Lösungskonzepten zählen Musterverträge, Leitfäden bzw. Best-Practice-Beispiele, Rechtsberatung, digitale Vertragsgeneratoren, Intermediäre zur Durchsetzung von Verträgen, erfolgreiche Anwendungsbeispiele guter Praxis zur Orientierung, Intermediäre (Datentreuhänder) für die Verwaltung sowie Reallabore.
Aus einer durch die IW Consult GmbH durchgeführten Befragung unter 1.012 deutschen Unternehmen aus Industrie und industrienahen Dienstleistungen im Herbst 2023 wurden derartige, mögliche Hilfsangebote hinsichtlich ihrer Bedeutung zur Förderung von Data Sharing abgefragt. Die Abbildung zeigt den Anteil der deutschen Unternehmen mit rechtlichen Hemmnissen, die das jeweilige Hilfsinstrument als hilfreich zur Förderung einer eigenen zukünftigen Beteiligung oder Ausweitung der Data Sharing Aktivitäten bejahen.
Die befragten Unternehmen heben vor allem Musterverträge zum Datenteilen mit einer Zustimmung von fast 57 Prozent hervor, gefolgt von Leitfäden zum rechtssicheren Teilen von Daten (55,7 Prozent) sowie einer kostenfreien Rechtsberatung. Der Einsatz von Datentreuhändern sowie Reallabore werden von den deutschen Unternehmen hingegen als nicht besonders hilfreich eingeordnet.
Politische Implikationen
Der rechtliche und politische Gestaltungswille zur Überwindung der nicht nur rechtlichen Hemmnisse (Scheufen, 2024) zeigt sich an dem Maßnahmenkatalog der Bundesregierung (Deutscher Bundestag, 2023) zur nationalen Datenstrategie. So werden Musterverträge für einmaliges und Muster-AGB für wiederkehrendes Data Sharing sowie Leitfäden bzw. „Best Practice zur rechtssicheren Anwendung der Regelwerke“ (Deutscher Bundestag, 2023, S. 8) explizit erwähnt.
Der in Deutscher Bundestag (2023) beschriebene Maßnahmenkatalog kann vor allem bei idealtypischen Situationen des Datenaustauschs wichtige und richtige Impulse vor allem für KMU geben, um ein zukünftiges Data Sharing weiter zu fördern. Besonderen und vor allem sektorspezifischen Situationen des Datenaustauschs wird dabei allerdings nicht Rechnung getragen. Hier wäre eine Weiterentwicklung von Musterverträgen sowie Leitfäden in Form sektorspezifischer Ausgestaltungsformen (z.B. im Medizinsektor) wünschenswert.
Auch der besondere Mehrwert von digitalen Vertragsgeneratoren wird bisher nicht erkannt. Ein digitaler Vertragsgenerator erlaubt eine meist an Best Practice orientierte (Fries/Scheufen, 2023; Scheufen, 2023) und fragenbasierte Generierung bei individualisierbarer Ausgestaltung von Datenlizenzverträgen. Je nach Auswahl der unterschiedlichen Vertragselemente und -bausteine (Scheufen, 2023) können Nutzer auf diese Weise individuelle Datenlizenzverträge generieren. Ein Beispiel für einen solchen Vertragsgenerator bietet der Vertragsgenerator aus dem BMBF-geförderten Projekt „Incentives and Economics of Data Sharing – IEDS“ (2024). Auch in diesem Zusammenhang wäre eine sektorspezifische Weiterentwicklung solcher Hilfsinstrumente elementar.
Die ebenfalls im Maßnahmenkatalog (Deutscher Bundestag, 2023) angedachte Förderung und Entwicklung von Datentreuhändermodellen und Reallaboren könnten vor dem Hintergrund der fehlenden Akzeptanz beider Hilfsinstrumente in der genannten Unternehmensbefragung vor allem im Data Sharing Kontext nochmal überdacht werden, um die bei knapper Haushaltslage bereitzustellende Fördermittel fokussierter und wohlfahrtsökonomisch sinnvoller zu verwenden. Während Reallabore im KI-Kontext überwiegend positiv zu bewerten sind (Vallée/Scheiber, 2022), könnte die Akzeptanz der angestrebten Datentreuhändermodelle ein wirtschaftspolitisches Umdenken anstoßen.
Fazit
Ein individuell ausgestalteter Datenlizenzvertrag ist Grundvoraussetzung für ein rechtssicheres und effizientes Data Sharing. Hier sollte man vor allem kleinen und mittelständischen Betrieben durch geeignete Hilfs- und Unterstützungsinstrumente die Rechtsunsicherheit nehmen. Die Bundesregierung hat die Bedeutung der Entwicklung entsprechender Instrumente im Rahmen der Datenstrategie auf Bundesebene bereits erkannt. Die unterschiedliche Akzeptanz und Bedeutung der verschiedenen Lösungskonzepte zur Überwindung der rechtlichen Hemmnisse sollten nicht nur Denkanstoß, sondern Grund zur Fokussierung und Weiterentwicklung angedachter (Mustervertäge/-AGB und Best Practice) und neuer (digitale Vertragsgeneratoren) Maßnahmen sein. Weiterführende Datenerhebungen zur Akzeptanz der angedachten Datentreuhändermodelle innerhalb der deutschen Wirtschaft sollte hier der nächste Schritt zur Beurteilung der Allokationseffizienz bei knapper deutscher Haushaltslage sein.
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