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Klaus-Heiner Röhl IW-Report Nr. 5 28. Januar 2022 Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Fraktion der CDU: Gesetz zur Einsetzung einer Thüringer Anti-Bürokratiekommission

Der Abbau von staatlicher Bürokratie stellt angesichts wachsender regulatorischer Anforderungen in praktisch allen Gesetzesbereichen – beispielsweise im Umweltrecht, im Sozial- und Arbeitsrecht und in der zivilgesellschaftlichen Beteiligung – eine Daueraufgabe dar.

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Gesetz zur Einsetzung einer Thüringer Anti-Bürokratiekommission
Klaus-Heiner Röhl IW-Report Nr. 5 28. Januar 2022

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Fraktion der CDU: Gesetz zur Einsetzung einer Thüringer Anti-Bürokratiekommission

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Der Abbau von staatlicher Bürokratie stellt angesichts wachsender regulatorischer Anforderungen in praktisch allen Gesetzesbereichen – beispielsweise im Umweltrecht, im Sozial- und Arbeitsrecht und in der zivilgesellschaftlichen Beteiligung – eine Daueraufgabe dar.

Eine gute Gesetzgebung mit einer effizienten und aufwandsarmen Umsetzung der politisch gewünschten Regulierungsinhalte erfordert ein systematisches Herangehen, wie es die Einrichtung eines Normenkontrollrats und die Verwendung des Standardkostenmodells zur Bürokratiekostenmessung auf Bundesebene bereits seit 2006 ermöglicht. In den Bundesländern wird bislang hingegen kein einheitlicher Ansatz zur Bürokratiekontrolle verfolgt. Während manche Länder bereits über Normenkontrollstellen verfügen, ist dies in anderen Ländern wie beispielsweise Thüringen noch nicht der Fall. Mit der Einrichtung einer Anti-Bürokratiekommission in Form eines Normenkontrollrates und der Anwendung des Standardkostenmodells zur Messung administrativ verursachter Kosten könnte Thüringen nun zur Spitzengruppe der Länder aufschließen, was den Bürokratieabbau und die Verbesserung der Gesetzgebung betrifft. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist daher positiv zu bewerten.  

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