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Rolf Kroker / Hubertus Bardt IW-Policy Paper Nr. 12 3. August 2016 10 Jahre Nationaler Normenkontrollrat: Ein bewährtes Konzept zum Bürokratieabbau weiterentwickeln

Die IW-Wissenschaftler präsentieren Vorschläge zur Weiterentwicklung des Normenkontrollrats, der sich als Konzept für den Bürokratieabbau bewährt hat.

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Ein bewährtes Konzept zum Bürokratieabbau weiterentwickeln
Rolf Kroker / Hubertus Bardt IW-Policy Paper Nr. 12 3. August 2016

10 Jahre Nationaler Normenkontrollrat: Ein bewährtes Konzept zum Bürokratieabbau weiterentwickeln

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die IW-Wissenschaftler präsentieren Vorschläge zur Weiterentwicklung des Normenkontrollrats, der sich als Konzept für den Bürokratieabbau bewährt hat.

Am 14. August 2006 trat das „Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates“ in Kraft. In diesem Jahr wird diese innovative Weichenstellung zum Bürokratieabbau also zehn Jahre alt. Seit Gründung des NKR hat es eine Novellierung dieses Gesetzes gegeben. Mit Wirkung vom 22. März 2011 wurde der Auftrag des NKR erweitert:

  • Bis dahin prüfte der NKR nur, mit welchen Informationspflichten geplante Bundesgesetze verbunden sind und welche Kosten dadurch entstehen (Bürokratiekosten).
  • Seither prüft der NKR, mit welchem Erfüllungsaufwand diese Gesetzesinitiativen für die Wirtschaft, die Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger verbunden sind. Der Erfüllungsaufwand schließt neben den Bürokratiekosten auch die Folgekosten der Umsetzung dieser Gesetze ein (beispielsweise beim Mindestlohn nicht nur die Kosten durch Melde- und Nachweispflichten etc., sondern zusätzlich auch die erhöhten Lohnkosten).

Das Gesetz gestattet dem Normenkontrollrat, den Prüfauftrag, wenn er dies im konkreten Fall für angemessen hält, zu erweitern und folgende Aspekte mit einzubeziehen:

  • Er kann prüfen, ob die Ziele und die Notwendigkeit der Regelung verständlich dargestellt sind, welche alternativen Lösungsansätze es gibt.
  • Er kann Erwägungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens, zur Befristung und Evaluierung machen.
  • Er kann Ausführungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung vornehmen.
  • Er kann schließlich prüfen, inwieweit bei der Umsetzung von Richtlinien oder anderen Rechtsakten der Europäischen Union darüber hinaus gehende Regelungen getroffen werden (Prüfung auf 1:1-Umsetzung). Ziel und Zweck der Neuregelung gehören hingegen nicht zum Prüfauftrag des NKR.

Zur Ermittlung des Bürokratiekosten und des Erfüllungsaufwandes schreibt das Gesetz die Anwendung des Standard-Kosten-Modells vor (Statistisches Bundesamt, 2006). Damit folgt man internationalen Gepflogenheiten und erleichtert damit eine internationale Abstimmung zur Evaluation von Gesetzesfolgen.

Der Normenkontrollrat besteht aus zehn Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind und die für eine Amtszeit von fünf Jahren auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten berufen werden; eine erneute Berufung lässt das Gesetz zu. Die Arbeit des NKR wird durch einen Stab von derzeit 14 Mitarbeitern unterstützt.

Damit ist der NKR Teil einer umfassenden Strategie der Bundesregierung zum „Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung“. Koordiniert werden die vielfältigen Aktivitäten durch einen Staatsminister im Bundeskanzleramt und einer eigens dafür im Bundeskanzleramt eingerichteten Geschäftsstelle. Diese institutionelle Verankerung auf höchster Ebene ist sinnvoll, garantiert sie doch, dass das Thema Bürokratieabbau als Querschnittsaufgabe auf der politischen Prioritätenliste im Laufe der Zeit nicht abrutscht, sondern dauerhaft mit Nachdruck verfolgt wird.

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Ein bewährtes Konzept zum Bürokratieabbau weiterentwickeln
Rolf Kroker / Hubertus Bardt IW-Policy Paper Nr. 12 3. August 2016

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