1. Home
  2. Studien
  3. Wohngeldreform 2016: Mikrosimulationsrechnungen zur Leistungsverbesserung des Wohngeldes
Ralph Henger / Judith Niehues / Michael Voigtländer Gutachten 30. Mai 2016 Wohngeldreform 2016: Mikrosimulationsrechnungen zur Leistungsverbesserung des Wohngeldes

Um das Wohngeld dauerhaft zu sichern ist es zwingend notwendig, dass das Wohngeld regelmäßig angepasst wird. Da das Wohngeld jedoch jedes Jahr an Reichweite und Zielgenauigkeit verliert, sollte in Zukunft der Turnus kürzer als bisher sein und am besten fest im Gesetz verankert werden. Ein Gutachten für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

PDF herunterladen
Gutachten
Mikrosimulationsrechnungen zur Leistungsverbesserung des Wohngeldes
Ralph Henger / Judith Niehues / Michael Voigtländer Gutachten 30. Mai 2016

Wohngeldreform 2016: Mikrosimulationsrechnungen zur Leistungsverbesserung des Wohngeldes

Gutachten für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Um das Wohngeld dauerhaft zu sichern ist es zwingend notwendig, dass das Wohngeld regelmäßig angepasst wird. Da das Wohngeld jedoch jedes Jahr an Reichweite und Zielgenauigkeit verliert, sollte in Zukunft der Turnus kürzer als bisher sein und am besten fest im Gesetz verankert werden. Ein Gutachten für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

Die Reform des Wohngelds zum 1. Januar 2016 stellt die über die Jahre verringerte Leistungsfähigkeit des Wohngeldes wieder her und trägt den Miet- und Preisentwicklungen der letzten Jahre Rechnung. Durch die Reform ist es gelungen, ein sehr effizientes subjektbezogenes Förderinstrument der sozialen Wohnungspolitik wieder deutlich zu stärken. Die Berücksichtigung der Heizkosten innerhalb der Wohngeldformel stellt eine gute Alternative zur Heizkostenpauschale dar, da hierdurch auch die Einkommensverhältnisse über die Höhe des Zuschusses mitbestimmen und keine Richtwerte nach Haushaltsgröße herangezogen werden müssen.

Für die Zukunft wäre es wünschenswert wenn das Wohngeld gegenüber den Grundsicherungsleistungen noch deutlicher gestärkt wird, weil es bessere Anreize setzt und weniger Kontrollaufwand als etwa die KdU-Regelungen im Rahmen der Grundsicherung verursacht. Durch eine Stärkung des Wohngeldes als vorrangige Leistung wäre es möglich, zukünftig noch mehr Aufstocker und Rentner als bislang in das Wohngeldsystem zu integrieren. Ziel muss es sein, all diejenigen Haushalte mit Wohngeld zu unterstützen, die über ein Einkommen verfügen, welches den Grundsicherungsbedarf ohne Wohnkosten abdeckt. Bei Haushalten mit Kindern besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Bedarfe der Kinder mit Hilfe des Kinderzuschlags (KiZ) stärker zu berücksichtigen.

Bei allen Reformbemühungen sollte zukünftig stärker darauf geachtet werden, die Abgrenzung zwischen dem Wohngeld und alternativen Transferleistungen einfacher zu gestalten, beispielsweise indem für die Antragsteller die Zuständigkeiten klarer geregelt und die zwischen den Behörden parallel laufenden und sich wiederholenden Prüfungsverfahren vermieden werden. Möglichkeiten zur Vereinfachung bestehen unter anderem bei der Vielzahl der nebeneinander bestehenden Einkommensbegriffe, die eine transparente Feststellung der Leistungsansprüche in den verschiedenen Transfersystemen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung etc.) erschweren.

Um das Wohngeld dauerhaft zu sichern ist es zwingend notwendig, dass das Wohngeld regelmäßig angepasst wird. Dieser Pflicht ist der Gesetzgeber in der Vergangenheit durch die Novellen der Jahre 1990, 2002, 2009 und jetzt 2016 nachgekommen. Da das Wohngeld jedoch jedes Jahr an Reichweite und Zielgenauigkeit verliert, sollte in Zukunft der Turnus kürzer als bisher sein und am besten fest im Gesetz verankert werden. Alternativ zur gängigen Praxis, könnte eine Indexierung der Tabellenwerte und Höchstbeträge als auch eine feste zeitliche Regelung bei der Neufestlegung der Mietenstufen installiert werden. Diese ist besonders deswegen wichtig, da ansonsten jedes Jahr durch die jährliche Anhebung der Regelbedarfe in SGB II und XII (seit 2011 im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz fest geregelt) Wohngeldempfänger in die Grundsicherung zurückfallen. Konkret sollte der Parameter b in der Wohngeldformel regelmäßig anhand des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (VPI) abdiskontiert werden.4 Die Diskontierung des Parameters c und die Anhebung der Höchstbeträge sollte anhand eines Indexes vom Statistischen Bundesamt erfolgen, der die Entwicklung der Nettokaltmieten, Nebenkosten als auch der Heizkosten abbildet. Die im neuen Wohngeldgesetz alle zwei Jahre bestehende Berichts- und Überprüfungspflicht der Leistungsbausteine und des möglichen Anpassungsbedarfs nach § 39 WoGG ist hierbei ein Schritt in die richtige Richtung.

PDF herunterladen
Gutachten
Mikrosimulationsrechnungen zur Leistungsverbesserung des Wohngeldes
Ralph Henger / Judith Niehues / Michael Voigtländer Gutachten 30. Mai 2016

Ralph Henger / Judith Niehues / Michael Voigtländer: Wohngeldreform 2016 – Mikrosimulationsrechnungen zur Leistungsverbesserung des Wohngeldes

Gutachten für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Was lohnt sich mehr, Aktien oder Immobilien?
Michael Voigtländer im 1aLage Podcast Audio 25. April 2024

Was lohnt sich mehr, Aktien oder Immobilien?

Über die Frage, was sich für Anleger mehr lohnt, in Aktien oder Immobilien zu investieren, diskutiert IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer im 1aLage Podcast und spricht über grundsätzliche Unterschiede und Besonderheiten und wie es die reichen Haushalte ...

IW

Artikel lesen
Pekka Sagner / Johannes Ewald / Hanno Kempermann Gutachten 21. April 2024

Sanierungspotenziale von Wohnimmobilien in Deutschland

Deutschland hat ehrgeizige Pläne und möchte bis 2045 Klimaneutralität erreichen. Ein zentraler Baustein dieser Bestrebungen ist die drastische Reduzierung der Treibhausgasemissionen.

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880