Mit der einsetzenden Alterung der geburtenstarken Jahrgänge geraten Beitragssatz- und Sicherungsziele in der umlagefinanzierten GRV absehbar unter Druck. Um eine zunehmende intergenerative Verschiebung der Finanzierungslasten zu vermeiden, sieht die Ampel-Koalition deshalb den Einstieg in eine ergänzende, kapitalgedeckte Säule zur Finanzierung gesetzlicher Rentenansprüche vor.
Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente und privaten Altersvorsorge
Gutachten im Auftrag der INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Mit der einsetzenden Alterung der geburtenstarken Jahrgänge geraten Beitragssatz- und Sicherungsziele in der umlagefinanzierten GRV absehbar unter Druck. Um eine zunehmende intergenerative Verschiebung der Finanzierungslasten zu vermeiden, sieht die Ampel-Koalition deshalb den Einstieg in eine ergänzende, kapitalgedeckte Säule zur Finanzierung gesetzlicher Rentenansprüche vor.
Was generationengerecht sein soll, ist aber unbestimmt. Bereits mit der Auswahl eines Status-quo-Szenarios kann der Maßstab für eine mehr oder weniger generationengerechte Rentenpolitik gestaltet werden, erst recht wenn politische Vorfestlegungen bezüglich eines Mindestsicherungsziels oder einer Beitragssatzobergrenze getroffen werden. Aus den normativen Vorgaben ergeben sich unterschiedlich hohe Anforderungen an eine ergänzende kapitalgedeckte Finanzierung. Offen ist zudem, ob das erforderliche Vermögen aus Steuermitteln, zusätzlichen Beiträgen oder über eine Kreditaufnahme des Staates finanziert werden soll. Unabhängig davon ist zu klären, wie die Vermögensanlage nicht nur werterhaltend gelingen kann, sondern auch zu regelmäßigen Überschüssen führt. Dabei sind auch Kosten der Wert- und Liquiditätssicherung zu berücksichtigen. Das Sondervermögen sollte in jedem Fall frei von politischer Einflussnahme verwaltet werden und allein dem Effizienzziel folgen. Bei der Kapitalanlage sind eine mittelbare Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen (Stimmrechtsaus-übung) zu vermeiden und grundlegende beihilferechtliche Vorbehalte zu beachten.
Angesichts der anspruchsvollen rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen ließe sich ein Sicherungsziel alternativ über eine obligatorische kapitalgedeckte Privatvorsorge anstreben – die Ampel-Koalition will dazu die Option eines verpflichtenden, staatlich verwalteten Vorsorgefonds mit der Möglichkeit eines opt-out prüfen. Auch ein derartiges Obligatorium erfordert zunächst eine Festlegung der Beitragssatz- und Sicherungs-ziele in der GRV, um sowohl den vorsorgepflichtigen Personenkreis als auch den Umfang der Vorsorgeverpflichtung sowie der möglichen Anlageformen bestimmen zu können. Darüber hinaus stellt ein derartiges Obligatorium einen starken Eingriff in die Entscheidungsfreiheiten der Wirtschaftssubjekte dar, den es gut zu begründen gilt. Der Verweis auf eine systematische Minderschätzung künftiger Sicherungsbedarfe kann bestenfalls für einen Teil der Bevölkerung angeführt werden. Unabhängig von der Begründung hängt die Erfüllung der angestrebten Mindest- oder Lebensstandardsicherungsziele aber von den Erwerbsentscheidungen der Wirtschaftssubjekte ab.
Aufgrund der Interdependenzen zwischen Beitragssatz- und Sicherungszielen einerseits und den daraus ab-zuleitenden Anforderungen an eine kapitalgedeckte Finanzierungssäule andererseits bleibt der Gesetzgeber gefordert, die umlagefinanzierte Alterssicherung zu reformieren. Denn eine Stärkung der Erwerbsbeteiligung und Verlängerung der Lebensarbeitszeit (einschließlich einer langfristig steigenden Regelaltersgrenze) helfen nicht nur, Beitragssatz- und Sicherungsziele im Rahmen der Umlagefinanzierung zu stabilisieren. Gleichzeitig resultieren daraus auch geringere Kapitalerfordernisse für die ergänzende Finanzierung – ob innerhalb der GRV oder im Rahmen einer obligatorischen Privatvorsorge.
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