1. Home
  2. Studien
  3. Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Holger Schäfer IW-Report Nr. 24 17. Mai 2022 Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Derzeit werden Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich zu den gesetzlichen Formulierungen nur in einer abgeschwächten Form verhängt.

PDF herunterladen
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Holger Schäfer IW-Report Nr. 24 17. Mai 2022

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Derzeit werden Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich zu den gesetzlichen Formulierungen nur in einer abgeschwächten Form verhängt.

Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2019) werden Meldeversäumnisse mit einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent und darüber hinaus gehende Pflichtverletzungen mit einer Kürzung von 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert. Selbst Fälle, in denen eine Mitwirkung vom Hilfebedürftigen in jeglicher Hinsicht verweigert wird, können somit derzeit mit einer Kürzung in Höhe von maximal 135 Euro sanktioniert werden – das entspricht einem Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Transferleistung inklusive Kosten der Unterkunft eines Alleinstehenden.

Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen, die durch das Urteil erforderlich wurde, wird im Koalitionsvertrag für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Bis dahin soll ein „Moratorium“ für Sanktionen gelten. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge werden bis Jahresende 2022 Rechtsfolgen der Pflichtverletzungen nach §31a SGB II – dies inkludiert unter anderem die Weigerung, eine zumutbare angebotene Arbeit anzunehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen – nicht mehr angewendet. Sanktionen für Meldeversäumnisse bleiben weiterhin bestehen.

PDF herunterladen
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Holger Schäfer IW-Report Nr. 24 17. Mai 2022

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Zahl der Bürgergeldempfänger wird 2025 nicht sinken
Stefanie Seele IW-Nachricht 2. Januar 2025

Bürgergeld: Sparpläne im Bundeshaushalt unrealistisch

2025 rechnet der Bund damit, über zwei Milliarden Euro beim Bürgergeld einzusparen – trotz steigender Arbeitslosigkeit und Nullrunde beim Regelsatz. Diese Einsparung ist jedoch mehr als fraglich.

IW

Artikel lesen
Dominik Enste / Christina Anger IW-Kurzbericht Nr. 93 14. Dezember 2024

Schwarzarbeit: Steigender Umsatz bei der illegalen Beschäftigung von Haushaltshilfen

Die Zahl der angemeldeten Haushaltshilfen ist im Jahr 2024 weiter um rund 4,5 Prozent auf rund 246.700 gesunken. Der Umsatz bei der illegalen Beschäftigung von Haushaltshilfen ist hingegen um 15 Prozent auf über 11 Milliarden Euro gestiegen – trotz leichtem ...

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880