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Holger Schäfer IW-Trends Nr. 3 5. Oktober 2018 Arbeitszeitwünsche von Arbeitnehmern im Längsschnitt

Mit der sogenannten Brückenteilzeit will es die Bundesregierung Teilzeitbeschäftigten erleichtern, in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zurückzukehren. Die implizite Annahme hinter diesem Vorstoß ist, dass es viele Teilzeitbeschäftigte gebe, denen es nicht gelingt, ihren Wunsch nach Vollzeitarbeit zu realisieren.

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Arbeitszeitwünsche von Arbeitnehmern im Längsschnitt
Holger Schäfer IW-Trends Nr. 3 5. Oktober 2018

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Mit der sogenannten Brückenteilzeit will es die Bundesregierung Teilzeitbeschäftigten erleichtern, in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zurückzukehren. Die implizite Annahme hinter diesem Vorstoß ist, dass es viele Teilzeitbeschäftigte gebe, denen es nicht gelingt, ihren Wunsch nach Vollzeitarbeit zu realisieren.

Eine Analyse mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels zeigt, dass nur 14 Prozent der Teilzeitbeschäftigten eine Vollzeitarbeit anstreben. Oft sind dies Arbeitnehmer, die bereits vollzeitnah beschäftigt sind und ihre Arbeitszeit um einige Stunden ausdehnen wollen. Weit überproportional handelt es sich dabei um einfache Tätigkeiten. Dies gilt auch für Beschäftigte, die allgemein einen Wunsch nach Arbeitszeitverlängerung äußern. Knapp der Hälfte der Teilzeitbeschäftigten gelingt in einem Zeitraum von drei Jahren der gewünschte Sprung in die Vollzeitarbeit. Von der Hälfte, der das nicht gelingt, behalten nur 46 Prozent ihren ursprünglichen Vollzeitwunsch bei. Es verbleibt somit nur ein Anteil von 22 Prozent, der den Vollzeitwunsch nicht realisieren konnte und weiterhin beibehält. Diese Personengruppe entspricht einem Anteil von 0,9 Prozent aller Arbeitnehmer. Von den Arbeitnehmern mit einem allgemeinen Arbeitszeitverlängerungswunsch können in drei Jahren zwei Drittel diesen Wunsch entweder realisieren oder die jeweilige Wunscharbeitszeit hat sich – zum Beispiel aufgrund persönlicher Umstände – wieder verringert. Die Befunde können die Annahme einer großen Anzahl dauerhaft unerfüllter Arbeitszeitwünsche nicht bestätigen. Zudem bleibt offen, ob für eine nicht erfolgte Arbeitszeitverlängerung persönliche oder institutionelle Gründe ausschlaggebend waren. Möglich ist auch, dass für das zusätzliche Arbeitsangebot – häufig im Segment der Einfacharbeit – keine Nachfrage besteht.

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