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Gewerkschaften im internationalen Vergleich (IX) Gewerkschaftsspiegel Nr. 1 25. Februar 2016 Italien

Die italienischen Arbeitsbeziehungen sind im Umbruch. Nachdem sich die Parteienbindung der Gewerkschaften in den 1990er Jahren auflöste, wurde das Tarifsystem flexibler, aber auch fragmentierter. Seit 2009 können Branchentarifverträge auf der Unternehmensebene angepasst werden. Neue, konkurrierende Basisgewerkschaften, die vor allem im Öffentlichen Dienst entstanden, machen die Tarifverhandlungen aber komplizierter.

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Gewerkschaften im internationalen Vergleich (IX) Gewerkschaftsspiegel Nr. 1 25. Februar 2016

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Die italienischen Arbeitsbeziehungen sind im Umbruch. Nachdem sich die Parteienbindung der Gewerkschaften in den 1990er Jahren auflöste, wurde das Tarifsystem flexibler, aber auch fragmentierter. Seit 2009 können Branchentarifverträge auf der Unternehmensebene angepasst werden. Neue, konkurrierende Basisgewerkschaften, die vor allem im Öffentlichen Dienst entstanden, machen die Tarifverhandlungen aber komplizierter.

In Italien garantiert die Verfassung ein Recht auf Tarifverhandlungen. Es gibt aber kein übergeordnetes Arbeitsgesetz, das die Ausübung dieses Verfassungsrechts regelt. Das 1970 verabschiedete Arbeitnehmerstatut regelt etwa die gewerkschaftliche Präsenz (über betriebliche Interessenvertreter) im Betrieb oder den Kündigungsschutz. Die Arbeitsbedingungen werden vor allem über Branchen- und Firmentarifverträge sowie ergänzende Betriebsvereinbarungen gestaltet. Nur im Öffentlichen Dienst gibt es gesonderte gesetzliche Bestimmungen. Die betrieblichen Vertreter haben bei Themen wie Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz und Entlassungen Informations- und Anhörungsrechte. Außerdem können sie im Auftrag der Gewerkschaften betriebsbezogene Tarifverträge (Betriebsvereinbarungen) schließen. Das Arbeitnehmerstatut gilt ebenso wie das Recht, betriebliche Vertretungen einzuführen, nur für Betriebe mit mindestens 16 Mitarbeitern. 90 Prozent der Betriebe haben allerdings weniger.

Die drei großen Gewerkschaftsbünde CGIL (Allgemeiner italienischer Gewerkschaftsbund, ursprünglich kommunistisch), CISL (Allgemeiner italienischer Arbeitergewerkschaftsbund, ursprünglich christdemokratisch) und UIL (Italienische Arbeitsunion, ursprünglich sozialistisch) haben zusammen mehr als 12 Millionen Mitglieder. Das sind 80 Prozent aller Gewerkschaftsmitglieder. Die übrigen 20 Prozent sind in kleinen Berufsgewerkschaften organisiert, wie z.B. die FABI im Bankensektor oder CIDA für Führungskräfte. Bei den drei großen Bünden, die sich in Branchenverbände untergliedern, sind fast die Hälfte aller Mitglieder Rentner, nur knapp 25 Prozent sind junge Arbeitnehmer (bis 35 Jahre) und 50 Prozent sind weiblich. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad beträgt 30 Prozent.

Da das (verfassungsrechtlich garantierte) „erga-omnes“-Prinzip gilt (Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, einen Tariflohn allen Beschäftigten zu zahlen, egal ob organisiert oder nicht), wird der Geltungsbereich der Tarifverträge auf etwa 80 Prozent geschätzt. Tarifverhandlungen werden vor allem auf Branchenebene geführt. Das Sozialpartnerabkommen von 2009 hat aber die Betriebsebene gestärkt, um betriebsspezifische Aspekte besser berücksichtigen zu können. Seitdem können Firmentarifverträge zuvor geschlossene Branchentarifverträge außer Kraft setzen, wenn die Unternehmensleitung und die Gewerkschaften dem mehrheitlich zustimmen. Seit 2011 besteht zudem die Möglichkeit, per betrieblicher Öffnungsklausel vom Branchentarifvertrag abzuweichen. Dies handelt die betriebliche Vertretung aus, die übergeordnete Gewerkschaft muss aber zustimmen. Außerdem wurde die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft neu geregelt. Danach ist eine Gewerkschaft tariffähig, sobald 5 Prozent der Arbeitnehmer einer Branche in ihr organisiert sind. Nur tariffähige Gewerkschaften dürfen Kandidaten für die betriebliche Vertretung vorschlagen und Firmentarifverträge abschließen. Firmen- oder betriebsbezogene Tarifverträge sind auch für Minderheitsgewerkschaften rechtlich bindend, die sich dagegen ausgesprochen haben. Diese Bindung entfällt, wenn sich die Hälfte der Belegschaft gegen den Vertrag ausspricht.

Ein wichtiges Element der italienischen Arbeitsbeziehungen sind konzertierte Aktionen zwischen Regierung und Sozialpartnern. In den 1990er Jahren waren diese durchaus erfolgreich. So einigte man sich 1993 darauf, die automatische Lohnindexierung abzuschaffen. In den letzten Jahren funktionierte der „politische Tausch“ zwischen den Akteuren weniger reibungslos. Letztlich setzten die Regierungen notwendige Renten- und Arbeitsmarktreformen ohne offiziellen Konsens mit den Sozialpartnern durch.
Mitarbeit: Paula Hellmich

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