In der deutschen Metall- und Elektro-Industrie sind fast zwei Drittel der flächentarifgebundenen Unternehmen mit ihrem Arbeitszeitvolumen und ihren Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung zufrieden oder eher zufrieden.

Arbeitszeitpolitik und Tarifbindung in der deutschen Metall- und Elektro-Industrie
IW-Trends
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
In der deutschen Metall- und Elektro-Industrie sind fast zwei Drittel der flächentarifgebundenen Unternehmen mit ihrem Arbeitszeitvolumen und ihren Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung zufrieden oder eher zufrieden.
Die mit dem Tarifabschluss 2018 eingeführten neuen arbeitszeitpolitischen Instrumente „verkürzte Vollzeit“ und das Wahlmodell „T-ZUG“ werden weniger positiv aufgenommen. Allerdings können die Unternehmen ihren betrieblichen Spielraum zur Ausweitung der regulären Wochenarbeitszeit durch die Nutzung neuer Quotenregelungen erweitern. Insgesamt finden die Unternehmen die Arbeitszeitregelungen weniger praktikabel. Zudem sinkt durch die neuen Arbeitszeitregelungen bei gut einem Drittel der Unternehmen die Verbundenheit zum Flächentarif. Dabei bestehen zwischen kleinen und mittleren sowie größeren Unternehmen keine Unterschiede. Die häufig vorgetragene Kritik, Regelungen des Flächentarifs würden die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen nicht angemessen berücksichtigen, schlägt sich in der Bewertung der neuen Arbeitszeitinstrumente nicht nieder.


Hagen Lesch / Helena Schneider: Arbeitszeitpolitik und Tarifbindung in der deutschen Metall- und Elektro-Industrie – Ergebnisse einer Unternehmensbefragung
IW-Trends
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Betriebsratswahlen 2022: Ergebnisse der IW-Betriebsratswahlbefragung
Betriebsräte haben einen starken Rückhalt in ihren Belegschaften. Dennoch zeigt der Blick auf die Wahlbeteiligung in der IW-Betriebsratswahlbefragung 2022, dass dieser Rückhalt rückläufig ist.
IW
Fünfzig Jahre Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes
Mit dem 1952 in Kraft getretenen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) knüpfte die erste Bundesregierung unter Konrad Adenauer am (1934 durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit aufgehobenen) Weimarer Betriebsrätegesetz aus dem Jahr 1920 an ...
IW