Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes eingeführt, um die Tarifautonomie zu stärken und um angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen (Bundesregierung, 2014).

Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission: Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
IW-Report
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes eingeführt, um die Tarifautonomie zu stärken und um angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen (Bundesregierung, 2014).
Im Gesetzentwurf vom 28. Mai 2014 wird die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns damit begründet, dass die Beschäftigten vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt würden. Gleichzeitig werde dafür gesorgt, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht zu Lasten der Beschäftigten durch die Vereinbarung immer niedrigerer Löhne stattfinde, sondern um die besseren Produkte und Dienstleistungen. Er stelle zugleich einen Beitrag dar, um die finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu schützen.
Die aufgrund einiger Simulationsstudien abgeleitete Befürchtung, der Mindestlohn bewirke einen massenhaften Abbau von Arbeitsplätzen, hat sich bislang nicht bewahrheitet. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Eingriffsintensität des Mindestlohns in das Lohngefüge – insbesondere in Berechnungen auf der Basis des Sozioökonomischen Panels (SOEP) – ex ante deutlich überschätzt wurde. Hinzu kommt, dass der Mindestlohn bislang durch konjunkturell günstige Rahmenbedingen flankiert wurde und er in einem offenbar nicht unerheblichen Ausmaß umgangen wurde.
Hier gelangen Sie zur Veröffentlichung im dritten Bericht der Mindeslohnkommission.

Hagen Lesch / Christoph Schröder: Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns – Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission
IW-Report
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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