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Holger Schäfer IW-Kurzbericht Nr. 62 13. September 2021 Die soziale Lage erwerbstätiger Rentner

Eine steigende Anzahl von Rentenbeziehern ist zusätzlich noch oder erneut erwerbstätig. Mitunter wird daraus geschlossen, dass das Rentenniveau in vielen Fällen zu niedrig sei, um daraus den Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Analyse der sozialen Lage erwerbstätiger Rentner zeigt aber, dass diese in der Regel sogar überdurchschnittliche Einkommen haben.

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Die soziale Lage erwerbstätiger Rentner
Holger Schäfer IW-Kurzbericht Nr. 62 13. September 2021

Die soziale Lage erwerbstätiger Rentner

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Eine steigende Anzahl von Rentenbeziehern ist zusätzlich noch oder erneut erwerbstätig. Mitunter wird daraus geschlossen, dass das Rentenniveau in vielen Fällen zu niedrig sei, um daraus den Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Analyse der sozialen Lage erwerbstätiger Rentner zeigt aber, dass diese in der Regel sogar überdurchschnittliche Einkommen haben.

Die Anzahl der Personen, die im Rentenalter weiterhin oder erneut erwerbstätig sind, steigt im Zeitverlauf an. Nach Angaben des Mikrozensus waren im Jahr 2005 rund 520.000 Personen im Alter von 65 Jahren und älter erwerbstätig, was 3,3 Prozent der Bevölkerung entsprach. Im Jahr 2019 arbeiteten hingegen 1,3 Millionen oder 7,8 Prozent der Personen über 64 Jahre. Zu einem Teil ist die Entwicklung auf die Anhebung der Regelaltersgrenze zurückzuführen, zum anderen Teil auf die erhöhte Erwerbsneigung der Älteren. So stieg die Erwerbstätigenquote auch in der Gruppe der 70- bis 74-Jährigen, die von der Regelaltersgrenze nicht tangiert werden, von 2,9 auf 8,2 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2006; 2020; eigene Berechnungen).

Der empirische Befund führt zu einer Diskussion um politische Konsequenzen. Eine These lautet, dass ein sinkendes Rentenniveau dazu geführt habe, dass mehr Rentenempfänger zusätzliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit brauchen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen indes, dass es verschiedene Motive sind, die Rentner dazu bewegen, beruflich aktiv zu bleiben. So stellen Anger et al. (2018) anhand von Befragungen fest, dass die Motive „Spaß an der Arbeit“ oder „Kontakt zu anderen Menschen“ eine wichtige Rolle spielen. Das finanzielle Motiv ist zwar auch relevant, tritt aber in der Bedeutung hinter die anderen Motive zurück – obwohl die rentenrechtlichen Rahmenbedingungen eine Weiterbeschäftigung durchaus attraktiv machen (Pimpertz/Stettes, 2021). Unklar bleibt dabei, inwieweit ein finanzielles Motiv die Notwendigkeit der Existenzsicherung reflektiert oder die Erfüllung von darüber hinausgehenden Konsumwünschen. Diese Frage kann kaum anhand subjektiver Bewertungen beantwortet werden. Aufschlussreicher erscheint eine vergleichende Betrachtung der sozialen Lage.

Neben der persönlichen Motivation sind weitere Faktoren für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter maßgeblich. So sind andere persönliche Einflüsse wie der Gesundheitszustand, institutionelle Faktoren wie der rechtliche Rahmen und Umweltfaktoren wie die Arbeitsmarktlage ebenfalls von Bedeutung (Pfarr/Maier, 2015).

Nicht zuletzt spielt auch die Seite der Arbeitskräftenachfrage eine Rolle. So zeigen Pimpertz/Stettes (2021), dass die betriebliche Personalpolitik einen Einfluss auf die Erwerbsbeteiligung Älterer hat.

Um zu beleuchten, ob und inwieweit existenzielle Notlagen ein wesentliches Motiv für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter sind, werden im Folgenden Befragungsdaten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus dem Jahr 2019 ausgewertet. Das SOEP ist eine jährlich durchgeführte, repräsentative Wiederholungsbefragung von rund 30.000 Personen (Goebel et al., 2019). Das breite Fragenprogramm erlaubt eine detaillierte Betrachtung der sozialen Lage unter Berücksichtigung des Haushaltskontextes. Als „Rentner“ werden Personen definiert, die erstens 63 Jahre oder älter sind und zweitens angeben, eine Rente zu erhalten – wobei Witwen- und Waisenrenten sowie Erwerbsunfähigkeitsrenten ausgeschlossen wurden. Als Erwerbstätigkeit gelten sowohl eine als Haupterwerb angegebene Tätigkeit als auch Nebenerwerbstätigkeiten. Bei Letzteren wurden allerdings ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeschlossen.

Erwartungsgemäß sind Rentner, die erwerbstätig sind, im Durchschnitt erheblich jünger als Rentner, die nicht arbeiten. So sind 43 Prozent der erwerbstätigen Rentner 63 bis 68 Jahre alt, während dies nur für 19 Prozent der nichterwerbstätigen Rentner gilt. Nur 5 Prozent der Erwerbstätigen sind 81 Jahre oder älter, aber 26 Prozent der Nichterwerbstätigen. Entsprechend desAltersunterschieds stufen die erwerbstätigen Rentner auch ihren Gesundheitszustand als besser ein. Ein Zusammenhang mit dem Alter besteht zudem hinsichtlich des Haushaltskontextes. Mit knapp zwei Dritteln leben die erwerbstätigen Rentner häufiger in Paarhaushalten als nichterwerbstätige, bei denen es nur 57 Prozent sind. Mit einem Anteil von 58 Prozent handelt es sich bei den Erwerbstätigen überwiegend um Männer. Auch dies kann wenig überraschen, da bereits die Jahrgänge vor Eintritt des Rentenalters eine höhere Erwerbsbeteiligung von Männern aufweisen.

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Die Erwerbstätigkeit im Rentenalter steht in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Qualifikation. Der Anteil der Erwerbstätigen mit einem höheren beruflichen Abschluss wie Fachschule oder Meister sowie mit einem akademischen Abschluss ist mit zusammen 37 Prozent erheblich höher als unter den Nichterwerbstätigen, bei denen der Anteil nur 27 Prozent beträgt. Höherqualifizierte erzielen meist einen höheren Stundenlohn, sodass sich die Aufnahme oder Weiterführung einer Beschäftigung mehr lohnt. Zudem üben Höherqualifizierte seltener körperlich belastende Tätigkeiten aus. Der Anteil der Selbstständigen ist bei den erwerbstätigen Rentnern mit 38 Prozent deutlich erhöht – wobei es sich dabei auch um selbstständige Tätigkeiten handeln kann, die nach dem Renteneintritt neu aufgenommen wurden. Unter den Erwerbstätigen im Alter unter 65 Jahre sind es nur 9 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2020).

Das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit ist asymmetrisch verteilt. Die Hälfte der erwerbstätigen Rentner verdienen nur 450 Euro brutto oder weniger, liegen also im Bereich von Minijobs. Immerhin ein Viertel verdient mehr als 1.800 Euro, die oberen 10 Prozent der Einkommensbezieher erzielen sogar 4.200 Euro oder mehr. Der Durchschnitt der Verdienste liegt bei 1.574 Euro. Wenn die These stimmen würde, dass Rentner eine Erwerbstätigkeit vor allem deshalb ausüben, um existenzielle Nöte zu überwinden, müsste die Rente der Erwerbstätigen – als vorrangige Einkommensquelle jenseits des Er-werbseinkommens – unterdurchschnittlich sein. Tatsächlich ist bei der Rentenhöhe zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen aber kein Unterschied erkennbar – weder hinsichtlich der mittleren Werte noch hinsichtlich der Verteilungsparameter. Auch ist die Korrelation zwischen der Rentenhöhe und der Höhe des erzielten Erwerbseinkommens nahezu null.

Die soziale Lage bestimmt sich nicht allein aus dem eigenen Renten- und Erwerbseinkommen, sondern auch aus dem gegebenenfalls vorhandenen Einkommen des Partners. Das Haushaltsnettoeinkommen kann mit der bedarfsgewichteten Haushaltsgröße zum sogenannten Nettoäquivalenzeinkommen transformiert werden. Dies erlaubt den Vergleich von Haushaltseinkommen zwischen verschieden großen Haushalten. Demnach verfügen erwerbstätige Rentner im Durchschnitt über ein höheres Nettoeinkommen als nichterwerbstätige Rentner (Tabelle). Dies ist keine Frage der Verteilung, sondern betrifft alle Einkommensschichten. Ebenso wenig ist der Einkommensvorteil der Erwerbstätigen eine Frage des Alters. Er ist auch nicht davon abhängig, ob es sich um einen Paar- oder einen Einpersonenhaushalt handelt. Im Ergebnis sind erwerbstätige Rentner auch seltener armutsgefährdet.

Die These, dass vor allem existenzielle Not Rentner dazu veranlasst, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann empirisch somit nicht bestätigt werden. Im Gegenteil, erwerbstätige Rentner sind überdurchschnittlich qualifiziert, haben keine niedrigere Rente, aber ein deutlich höheres Nettoeinkommen als nichterwerbstätige Rentner. Dies kann als Indiz dafür gelten, dass für die Erwerbsbeteiligung nicht-pekuniäre Motive oder finanzielle Motive jenseits der Existenzsicherung ausschlaggebend sind.

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