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Christoph Schröder IW-Policy Paper Nr. 25 8. Oktober 2021 Brauchen wir einen europäischen Mindestlohn?: Eine Kritik am Richtlinienentwurf der EU-Kommission über angemessene Mindestlöhne

In vielen Ländern deutet sich in der Mindestlohnpolitik ein Paradigmenwechsel an oder ist bereits vollzogen. Anstatt als untere Auffanglinie die Beschäftigten vor Ausbeutung zu schützen, soll der Mindestlohn – möglichst ohne staatliches Zutun – einen auskömmlichen Lebensstandard ermöglichen.

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Eine Kritik am Richtlinienentwurf der EU-Kommission über angemessene Mindestlöhne
Christoph Schröder IW-Policy Paper Nr. 25 8. Oktober 2021

Brauchen wir einen europäischen Mindestlohn?: Eine Kritik am Richtlinienentwurf der EU-Kommission über angemessene Mindestlöhne

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

In vielen Ländern deutet sich in der Mindestlohnpolitik ein Paradigmenwechsel an oder ist bereits vollzogen. Anstatt als untere Auffanglinie die Beschäftigten vor Ausbeutung zu schützen, soll der Mindestlohn – möglichst ohne staatliches Zutun – einen auskömmlichen Lebensstandard ermöglichen.

Die politischen Forderungen vieler Länder und auch Deutschlands wollen den Mindestlohn hierzu auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns festsetzen. Auch die EU-Kommission tritt in ihrem Richtlinienentwurf über angemessene Mindestlöhne für höhere Mindestlöhne ein und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an der Relation zum Bruttomedianlohn oder zum Bruttodurchschnittslohn zu orientieren. 60 Prozent des Medians werden dabei als möglicher Richtwert genannt, aber nicht explizit gefordert.

Die Relation des Mindestlohns zum Bruttomedianlohn eines Vollzeitbeschäftigten wird als Kaitz-Index bezeichnet. Ein Kaitz-Index von 60 Prozent gilt als Living Wage oder existenzsichernder Lohn. Dies ist jedoch mehr eine Vereinfachung von Politik und Gewerkschaften. Der ursprüngliche Living-Wage-Ansatz versucht, einen Warenkorb zu ermitteln, der einen angemessenen Lebensstandard beschreibt, berechnet aus den Kosten dieses Warenkorbs den erforderlichen Nettolohn und leitet erst im letzten Schritt den dafür erforderlichen Bruttolohn ab. Damit ist der Living Wage grundsätzlich in der Nettosphäre verankert. Bei Steuersenkungen würde der erforderliche (Brutto-)Mindestlohn sinken und bei erhöhten Sozialversicherungsbeiträgen steigen. Wie sehr sich die Ergebnisse auf Bruttoebene von denen auf Nettoebene unterscheiden können, zeigt am deutlichsten der Vergleich Belgiens mit Frankreich. Der Kaitz-Index liegt in Frankreich bei 61 Prozent, in Belgien nur bei 47 Prozent. Dennoch ist die Nettoeinkommensposition der Mindestlohnbezieher gegenüber dem zum Medianverdienst entlohnten Beschäftigten in Belgien besser als in Frankreich. Auch im Vergleich zur Armutsgefährdungsschwelle schneiden die belgischen Mindestlohnempfänger netto besser ab als die französischen. Dieses Beispiel zeigt, dass ein europäischer Mindestlohn mit einheitlichem Kaitz-Index nicht sinnvoll ist, weil die Unterschiedlichkeit der Steuer-, Abgaben- und Transfersysteme der EU-Mitgliedsländer nicht berücksichtigt wird.

Der Richtlinienentwurf ist juristisch umstritten, was die Einhaltung der Kompetenzschranke bei Lohnfragen betrifft und begründet die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips nur vage. In der Folgenabschätzung werden die Auswirkungen eines Living Wage zu positiv dargestellt, weil die untersuchten Effekte isoliert betrachtet werden. So wird beispielsweise nicht gegengerechnet, dass die angenommenen Beschäftigungsverluste einen negativen Einfluss auf die Armutsgefährdungsquote haben. Zudem wird eine konstante Beschäftigungselastizität des Mindestlohns unterstellt. Damit bleibt außer Acht, dass es Kipppunkte für die Mindestlohnhöhe geben kann, ab denen es zu deutlichen Beschäftigungsverlusten kommt. Strukturelle Erhöhungen des Mindestlohns sollten daher nicht abrupt erfolgen, sondern über die Zeit gestreckt und regelmäßig evaluiert werden, damit ein Überschießen durch zeitweises Einfrieren der Mindestlohnhöhe revidiert werden kann.

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