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Berthold Busch / Julian Sommer / Samina Sultan IW-Report Nr. 15 12. März 2024 Institutionelle Folgen einer EU-Erweiterung

Spätestens seit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und dem Beschluss, Beitrittsgespräche mit dem Land zu eröffnen, hat das Thema Erweiterung für die Europäische Union (EU) wieder deutlich an Bedeutung gewonnen.

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Institutionelle Folgen einer EU-Erweiterung
Berthold Busch / Julian Sommer / Samina Sultan IW-Report Nr. 15 12. März 2024

Institutionelle Folgen einer EU-Erweiterung

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Spätestens seit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und dem Beschluss, Beitrittsgespräche mit dem Land zu eröffnen, hat das Thema Erweiterung für die Europäische Union (EU) wieder deutlich an Bedeutung gewonnen.

Die strategische Dimension einer Erweiterung tritt durch die geopolitische Lage in den Vordergrund. Durch eine Erweiterung könnte zudem der Binnenmarkt an Attraktivität gewinnen. Einhergehen mit der Erweiterungsdebatte muss aber stets auch die Frage nach der Erweiterungsfähigkeit der EU – und damit nach Reformen.

Im Raum steht die Aufnahme von bis zu acht Ländern – neben der Ukraine wären dies Albanien, Bosnien Herzegowina, Georgien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien sowie die Republik Moldau. Dies hätte Veränderungen auf verschiedenen Ebenen zur Konsequenz. Dieser Report diskutiert die Folgen für die drei zentralen Institutionen der EU – Kommission, Rat und Parlament –und macht Reformvorschläge, um deren Arbeits- und Handlungsfähigkeit zu erhalten.

Die Europäische Kommission würde gemäß der derzeitigen Regelung auf 35 Mitglieder wachsen. Es erscheint unwahrscheinlich, dass die Mitgliedstaaten auf ihr Recht, ein Kommissionsmitglied zu stellen, ganz oder zeitweise im Zuge einer Rotation verzichten werden. Daher erscheint eine stärkere Hierarchisierung der Kommission als die beste Option.

Der Rat der EU entscheidet in den meisten Bereichen mit qualifizierter Mehrheit. Durch eine Erweiterung auf eine EU-35 könnte sich die wirtschaftliche Ausrichtung des Rates hin zu weniger wirtschaftlicher Freiheit verschieben. Dadurch würde es dem eher liberalen Block, zu dem auch Deutschland gehört, schwerer fallen, per Sperrminorität Entscheidungen zu verhindern oder per Mehrheitsbeschluss Entscheidungen durchzusetzen.

Für die Beschlussfassung im Rat im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Steuerpolitik gilt Einstimmigkeit. Auf internationaler Ebene droht der EU dadurch Handlungsunfähigkeit. In Zeiten geopolitischer Spannungen ist dies, wie etwa die Sanktionsbeschlüsse gegen Russland gezeigt haben, ein erheblicher Nachteil und mindert die Bedeutung der EU gegenüber anderen Akteuren wie den USA oder China. Auch die Notwendigkeit eines erweiterten Instrumentariums an EU-Eigenmitteln sowie einer umfassenderen Harmonisierung der Steuerpolitik steht immer wieder zur Debatte und dürfte in einer größeren EU von noch höherer Relevanz sein. Ideal wäre daher zumindest im Bereich der Steuerpolitik und der GASP ein Übergang zum Mehrheitsprinzip.

Um den Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen trotz rechtlicher und politischer Bedenken zu ermöglichen, bieten sich zum einen höhere abstimmungsrechtliche Hürden, zum Beispiel die der verstärkten qualifizierten Mehrheit in Kombination mit 'Notbremsen' an. Zum Zweiten könnten EU-Reformen mit der Erweiterungsfrage verknüpft werden.

Im Europäischen Parlament würde den „neuen“ Mitgliedstaaten gemäß den Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ein Sechstel aller Sitze zustehen. Die Ukraine würde damit mit 48 Sitzen die fünftgrößte nationale Delegation stellen. Die „alten“ Mitgliedstaaten dagegen müssten Sitze abgeben. Deutschland verliert etwa fünf Sitze. Die Delegation Italiens schrumpft sogar um etwa 10 Prozent, was acht Sitzen entspricht.

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