Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Kommunen Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten nicht nach Belieben ausführen. Nach Meinung von IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer ist das eine gute Nachricht: „Das zeigt, dass nicht jede Regulierung von den Gerichten durchgewunken wird.” Warum er private Eigentümer grundsätzlich für die besseren Vermieter hält und wie mehr Wettbewerb im Wohnungsmarkt auch mit staatlichen Akteuren gewährleistet werden kann, hören Sie im Immobilien-Podcast 1aLage mit Hauke Wagner.
Bye, bye kommunales Vorkaufsrecht
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