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Mindestlöhne Pressemitteilung Nr. 35 26. September 2011

Belastung für den Staat

Die von den Gewerkschaften geforderte Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde führt bei Fiskus und Sozialversicherung je nach Höhe der Arbeitsplatzverluste zu Mindereinnahmen von jährlich bis zu 6,6 Milliarden Euro. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) widerspricht damit Berechnungen des Beratungsunternehmens Prognos, das Gegenteiliges behauptet hatte.

Die IW­-Studie belegt, dass die Einführung eines Mindestlohns zwar zusätzliche Einnahmen für die Sozialversicherung und zusätzliche Einkommenssteuerzahlungen in Höhe von 4 bis 5,5 Milliarden Euro generiert. Da ein Mindestlohn von 8,50 Euro allerdings mehr Menschen arbeitslos machen kann, muss der Staat gegebenenfalls zusätzliches Arbeitslosengeld und andere Transferzahlungen schultern. Im ungünstigsten Fall sind das 5,7 Milliarden Euro pro Jahr.

Ein weiterer fiskalischer Effekt eines Mindestlohns wurde von Prognos nicht berücksichtigt. Weil die höheren Arbeitnehmerentgelte die Gewinne der Unternehmen entsprechend schmälern, ergeben sich Mindereinnahmen bei den Unternehmenssteuern. In den vom IW berechneten Szenarien fehlen dem Fiskus 4,7 bis 5,4 Milliarden Euro.

Nicole Horschel, Hagen Lesch
Fiskalische Kosten eines gesetzlichen Mindestlohns
IW-Trends 4/2011

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