Die Gewerkschaften setzen sich in einer neuen Kampagne dafür ein, der Zeitarbeit mit neuen Regulierungen das Leben so schwer wie möglich zu machen. Im Mittelpunkt der Forderungen steht der Ruf nach „equal pay“: Zeitarbeitnehmer sollen den gleichen Lohn erhalten wie Arbeitnehmer des Kundenunternehmens. Doch damit werden Äpfel und Birnen gleichgesetztÄpfel und Birnen gleichgesetzt.
Zuviel der Aufregung
Die Fakten: Zeitarbeitnehmer sind Angestellte eines Zeitarbeitsunternehmens. Zu dem Kundenunternehmen, in dem sie arbeiten, haben sie keine arbeitsvertragliche Beziehung. Insofern können auch nur die Tarifverträge des Arbeitgebers der Zeitarbeitsbranche maßgeblich sein.
Zudem bestehen bedeutsame Unterschiede zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbelegschaften. Letztere sind langfristig im Betrieb beschäftigt, während Zeitarbeitnehmer überwiegend nur kurzzeitig eingesetzt werden: So waren 43 Prozent der ausgeschiedenen Zeitarbeitnehmer kürzer als 3 Monate beschäftigt. Daher hat die Stammbelegschaft weit mehr Möglichkeiten und auch größere Anreize, sich betriebsspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen. Im Ergebnis ist ein typischer Mitarbeiter der Stammbelegschaft produktiver als ein kurzfristig eingesetzter Zeitarbeitnehmer. Das rechtfertigt höhere Löhne, die ja erst erwirtschaftet werden müssen.
Außerdem muss berücksichtigt werden, dass Zeitarbeitnehmer überwiegend unbefristet beschäftigt sind. Das heißt, sie erhalten auch in Zeiten, in denen kein Überlassungsauftrag eines Kundenunternehmens vorliegt, ihren Lohn. Das Zeitarbeitsunternehmen muss den Lohn also auch in Phasen finanzieren, in denen kein Umsatz durch die Arbeit des Zeitarbeitnehmers hereinkommt. Dies muss sich in der Lohnhöhe niederschlagen.
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IW
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