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Große Pläne: Jens Spahn leitet die CDU-Fachkommission, die eine Steuerwende plant. (© Foto: GettyImages)
Tobias Hentze IW-Nachricht 18. April 2023

CDU-Steuerpolitik: Und sie bewegt sich doch

Nach Jahrzehnten des Stillstands wagt sich die CDU endlich an das Thema Steuern heran. Eine gute Gelegenheit, um längst überfällige Reformen anzustoßen und bei Einkommen-, Erbschaft- und Unternehmensteuern aufzuräumen.

Nachdem die Union jahrelang Steuererhöhungen kategorisch eine Absage erteilt hat und damit auf viel Gestaltungsspielraum verzichtet hat, zeigt die CDU sich nun offen für weitreichende Veränderungen. Die Idee: Unterm Strich soll die Steuerbelastung schrumpfen. Für einzelne Steuerzahler könnte die Steuerbelastung aber steigen. Im Fokus stehen offenbar Einkommensteuer, Erbschaftsteuer und Unternehmensteuer. 

1. Einkommensteuer

Ein zentraler Vorschlag: Der Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent soll angehoben werden, aber dafür erst später greifen. Das würde dazu führen, dass nicht bereits Facharbeiter in den Spitzensteuersatz hineinrutschen. Denkbar wäre, dass der Spitzensteuersatz statt aktuell bei 62.810 Euro erst ab 70.000 Euro greift und gleichzeitig die Steuer von denjenigen, die mehr verdienen, um drei Prozentpunkte steigt. Das würde unterm Strich eine Entlastung von rund fünf Milliarden Euro bedeuten. 
Will man stattdessen den berühmten Mittelstandsbauch abflachen, müsste mehr passieren: Hier würde der Staat auf bis zu 35 Milliarden Euro verzichten. Dabei würden die Steuersätze über alle Einkommen hinweg gesenkt werden, sodass der Einkommensteuertarif flacher verlaufen würde. Sinnvoll wäre es: Der Fachkräftemangel war noch nie so hoch wie derzeit, der demografische Wandel ist flächendeckend sichtbar – umso wichtiger ist es, mehr Arbeitsanreize zu schaffen. 

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2. Erbschaftsteuer

Es ist unstrittig, dass die Erbschaftsteuer ein komplexes Konstrukt ist – sinnvoll wäre ein einfaches System ohne Ausnahmen und mit einem einzigen Steuersatz. Für den Staatshaushalt würde sich bei einer sogenannten Flat Tax von zehn Prozent ohne Verschonung von Betriebsvermögen, so sieht es die CDU vor, im Grunde nichts ändern: Das Steueraufkommen bliebe konstant bei aktuell elf Milliarden Euro. Allerdings würden sich die Lasten verschieben. Erben kleiner Unternehmen, die bisher von der sogenannten Lohnsummenklausel profitieren, würden mehr zahlen. Bei größeren Erben könnte die Last dagegen auch sinken. Einfacher wäre die Steuerberechnung in jedem Fall.

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3. Unternehmensteuer

Im Durchschnitt zahlen Unternehmen in Deutschland für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag in Deutschland 30 Prozent, in einzelnen Regionen aufgrund hoher Gewerbesteuerhebesätze sogar bis zu 36 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Steuerbelastung in den OECD-Staaten bei nur 23 Prozent. Würde die Politik die durchschnittliche Steuerbelastung von 30 Prozent auf 25 Prozent senken, würden die Steuereinnahmen um 15 Milliarden Euro sinken. Das würde wieder mehr Unternehmen anlocken. Die zusätzlichen Erträge würden Geld zurück in die Staatskasse spülen.

Neben der Körperschaftsteuer gibt es bei Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer Handlungsbedarf. Würde der Solidaritätszuschlag abgeschafft, würde die Last um lediglich knapp ein Prozentpunkt niedriger ausfallen. Mehr Spielraum gibt es bei der Gewerbesteuer, allerdings erweist sich die Steuer seit Jahrzehnten als reformresistent. Viele Kommunen lehnen eine Veränderung ab, obwohl sie um ihre Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen und deren Gewinnsituation wissen. Insgesamt tragen gerade einmal 1,7 Prozent der Gewerbebetriebe – das entspricht rund 65.000 Betrieben – drei Viertel des Gewerbesteueraufkommens. 

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