In der politischen Debatte wird teilweise argumentiert, dass die Erbschaftsteuer die bessere Vermögensteuer sei. Da eine Bewertung von Vermögensgegenständen nicht jährlich, sondern im besten Fall nur einmal pro Generation erfolgen muss, sind die Erhebungs- und Befolgungskosten bei der Erbschaftsteuer deutlich geringer.
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Eine Abschätzung des Potenzials der Erbschaftssteuer zur Entlastung des Faktors Arbeit
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
In der politischen Debatte wird teilweise argumentiert, dass die Erbschaftsteuer die bessere Vermögensteuer sei. Da eine Bewertung von Vermögensgegenständen nicht jährlich, sondern im besten Fall nur einmal pro Generation erfolgen muss, sind die Erhebungs- und Befolgungskosten bei der Erbschaftsteuer deutlich geringer.
In der politischen Debatte wird teilweise argumentiert, dass die Erbschaftsteuer die bessere Vermögensteuer sei. Da eine Bewertung von Vermögensgegenständen nicht jährlich, sondern im besten Fall nur einmal pro Generation erfolgen muss, sind die Erhebungs- und Befolgungskosten bei der Erbschaftsteuer deutlich geringer. Allerdings sind die Erwartungen, dass eine stärkere Besteuerung von Vermögen nicht zuletzt in Form von Erbschaften und Schenkungen zu einer sinkenden Vermögensungleichheit führen würde, oftmals überzogen.
Ein aus ökonomischer Sicht gewichtiges Argument für eine stärkere Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen ergibt sich aus der Möglichkeit, Steuermehreinnahmen für eine Entlastung des Faktors Arbeit zu nutzen. Lohneinkommen werden in Deutschland im internationalen Vergleich stark mit Steuern und Sozialabgaben belastet. Eine Verlagerung des Steueraufkommens von der Einkommensteuer zur Erbschaftsteuer könnte genutzt werden, Arbeitsanreize zu erhöhen, indem die Grenzsteuersätze für die arbeitende Bevölkerung gesenkt würden.
Als Reformmodell für die Erbschaftsteuer empfehlen viele Ökonomen eine breite Bemessungsgrundlage mit einem einheitlichen und geringen Steuersatz, also eine Abkehr vom jetzigen Modell mit zum Teil hohen Steuersätzen, dafür aber umfangreichen Freibeträgen und Verschonungsregeln.
Allerdings sind die möglichen Steuermehreinnahmen eines solchen Flat-Tax-Modells eher gering, wie eine Auswertung der Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik zeigt. Die Einführung eines Pauschalsteuermodells mit einer breiteren Steuerbasis in der Erbschaftsteuer würde bei einem einheitlichen Steuersatz von 10 Prozent nur wenig zusätzliches Steueraufkommen generieren und hätte demzufolge nur wenig Potenzial, um relevante Beschäftigungseffekte zu erzeugen. Dies gilt insbesondere, wenn die persönlichen Freibeträge, die beispielsweise die steuerfreie Übertragung einer selbstgenutzten Immobilie sicherstellen, weiterhin gelten sollen.
Eine Reform der Erbschaftsteuer darf nicht die effektive Belastung der Betriebsvermögen außer Acht lassen darf, um negative Auswirkungen auf Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu vermeiden. Pauschale und an wenige Bedingungen geknüpfte Freibeträge für das Betriebsvermögen sowie langfristige zinslose Stundungen könnten hier bürokratischen Aufwand und Unsicherheiten beseitigen.
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