Heute tauscht sich der EU-Sonderausschuss zu aktuellen Steuerfragen (TAXE) mit EU-Kommissionspräsident Juncker aus. Zum einen wird ein besserer Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden bei Steuerfragen multinationaler Unternehmen Thema sein. Zum anderen richtet sich der Fokus auf jene EU-Mitglieder, die mit nationalen Gesetzen Konzernen besondere steuerliche Anreize bieten. Diese Praxis kritisch zu begutachten, ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Fair Play für alle
Es sieht so aus, als ob sich die Spielregeln ändern sollen: Mehr Transparenz bei internationalen Steuerfragen und ein besserer Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sollen eine faire Besteuerung in der Europäischen Union sicherstellen. Dem Entwurf des TAXE-Ausschussberichts zufolge geraten einige EU-Mitgliedsländer dabei mehr und mehr in die Schusslinie.
Nachdem in den vergangenen Monaten Luxemburg wegen zweifelhafter Steuervereinbarungen mit Unternehmen in der Kritik stand, droht nun zum Beispiel den Niederlanden und Irland Ungemach von der EU. Grund dafür sind die sogenannten Patent- oder Innovationsboxen – eine Form des schädlichen Steuerwettbewerbs. Das Ganze funktioniert so: Für Gewinne, die aus dem Einsatz von Patenten oder Markenrechten resultieren, erhalten Konzerne in einigen Staaten einen Rabatt und zahlen zum Beispiel nur 5 Prozent Steuern. Das Problem: Aus ökonomischer Sicht sind zum Beispiel Patente als sogenannte immaterielle Vermögensgegenstände entscheidend für den Unternehmenserfolg. Entsprechend muss ihnen bei internationalen Geschäftsbeziehungen ein Großteil der Gewinne zugeordnet werden. Somit fallen also hohe Gewinne in der steuerlich geschützten „Box“ an – zum Nachteil anderer Staaten und der unternehmerischen Konkurrenz.
Es ist deshalb richtig, dass der TAXE-Sonderausschuss seinen Blick auch auf die einzelnen EU-Mitgliedsländer richtet, anstatt nur Steueroasen in der Karibik oder amerikanische Multis anzuprangern. Im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs ist Transparenz dabei ein besonders wichtiges Anliegen. Vorsicht ist allerdings dann geboten, wenn die Veröffentlichung von Unternehmensgeheimnissen droht, wodurch Wettbewerbsvorteile verloren gingen.
Daher sollte der Informationsaustausch auf die jeweiligen Steuerbehörden beschränkt bleiben. Würde indes die Öffentlichkeit beteiligt, könnte das dem Wirtschaftsstandort schaden. Das sollten auch die deutschen Abgeordneten bedenken, wenn sie demnächst den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema beraten.
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