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Susanna Kochskämper IW-Nachricht 22. Oktober 2020

Krankschreibung per Telefon: Atteste bei kranken Kindern erleichtern

Arbeitnehmer dürfen sich seit Montag wieder telefonisch krankschreiben lassen – aber nur, wenn sie selbst krank sind. Möchten Eltern für kranke Kinder ein Attest erhalten, müssen sie weiterhin einen Arzt aufsuchen. Doch in den Praxen der Kinderärzte darf es in den nächsten Monaten keine vollen Wartezimmer geben, zu groß ist das Ansteckungsrisiko. Deshalb sollte auch eine telefonische Krankschreibung bei einer Erkältung des Kindes möglich sein.

Das Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus hat wieder deutlich zugelegt. Gleichzeitig hat sich eine Hoffnung nicht bestätigt: Erkältungskrankheiten sind in den vergangenen Wochen im Vergleich zum Vorjahr nicht deutlich seltener geworden, wie Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) zeigen: Teilweise haben über eine Million Kinder zwischen 0 und 15 Jahren wöchentlich Husten, Schnupfen oder Halskratzen. Ohne Test lässt sich nicht eindeutig sagen, ob es sich um eine SARS-CoV-2-Infektion oder eine einfache Erkältung handelt. Doch alle Kinder mit Erkältungssymptomen auf das neuartige Coronavirus zu testen, würde die Testkapazitäten sprengen.

Vor diesem Hintergrund sollen in einigen Bundesländern erkältete Kinder vorsorglich zuhause bleiben. In Nordrhein-Westfalen sollen alle Kinder und Jugendliche mit Schnupfen für 24 Stunden zuhause bleiben, in Hamburg dürfen Kinder und Jugendliche mit leichten Erkältungssymptomen weiterführende Schulen nicht betreten, Bayern macht die Entscheidung vom lokalen Infektionsgeschehen abhängig. Ob die Regeln auch in anderen Bundesländern verschärft werden, ist derzeit nicht absehbar.

Betreuungsengpässe bei den Eltern

Rückt der Infektionsschutz wieder in den Vordergrund, müssen in der anlaufenden Erkältungssaison wahrscheinlich wieder vermehrt Kinder zuhause betreut werden. Für den Betreuungsfall müssen Eltern, die nicht im Homeoffice arbeiten können, ihren Arbeitgebern oder ihren Krankenkassen aktuell allerdings ein ärztliches Attest vorlegen, um den vollen Lohnausgleich beziehungsweise das sogenannte Kinderkrankengeld oder zumindest eine Freistellung zu erhalten. Gegenwärtig dürfen Ärzte diese Atteste nur ausstellen, wenn die Kinder auch in der Praxis vorgestellt werden – ein vermeidbares Ansteckungsrisiko.

Volle Wartezimmer in Kinderarztpraxen drohen

Niedergelassene Kinderärzte behandeln im Durchschnitt noch mehr Patienten als Hausärzte. Um dort volle Wartezimmer zu vermeiden, sollten Ärzte Atteste zur Betreuung von Kindern möglichst telefonisch oder per Videosprechstunde ausstellen dürfen, so schlägt es auch das RKI vor. Darüber hinaus wäre es für berufstätige Eltern ein wichtiges Signal: Ihnen werden möglichst wenige bürokratische Hürden in den Weg gestellt, um ihren Beitrag zum Infektionsschutz leisten zu können.

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