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Wido Geis-Thöne in der Fuldaer Zeitung Gastbeitrag 4. März 2024

Familien werden ungleich behandelt

IW-Ökonom Wido Geis-Thöne kritisiert in einem Gastbeitrag in der Fuldaer Zeitung den riesigen Flickenteppich bei den Kita-Gebühren. Die Betreuung des Nachwuchses könne je nach Region kostenlos sein, oder richtig ins Geld gehen.

Wie viel Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kita zahlen, hängt sehr stark vom Wohnort ab. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist diese landesweit vollständig gebührenfrei, wohingegen es in Baden-Württemberg weitgehend den Trägern der Einrichtungen überlassen bleibt, wie hohe Beiträge sie verlangen.

Hessen beschreitet mit seiner landesrechtlichen Beitragsfreiheit für Kinder ab drei Jahre, die auf einen Betreuungsumfang von sechs Stunden am Tag eingeschränkt ist, einen Mittelweg. Bei beschränkten finanziellen Mitteln ist dies ein sehr sinnvolles Vorgehen, das sich Länder, die in diesem Bereich noch nicht aktiv sind, zum Vorbild nehmen könnten.

So beteiligen sich die Eltern finanziell nur an der frühkindlichen Betreuung und der Betreuung zu Randzeiten, die vorwiegend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig sind, nicht jedoch an den für die Entwicklung der Kinder besonders relevanten Bildungszeiten in den letzten Jahren vor der Schule. Eine vollständige Gebührenfreiheit der Kitas ist vor dem Hintergrund der zentralen Bedeutung der frühkindlichen Bildung von Kindern für die langfristige wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung ökonomisch zwar auch gerechtfertigt. Jedoch darf der Verzicht auf Elternbeiträge keinesfalls zulasten der Qualität der Betreuung gehen. Vielmehr brauchen viele Kitas für diesen Bereich zusätzliche Mittel. Insbesondere sind diese teilweise notwendig, um sicherzustellen, dass auch alle Kinder aus nicht deutschsprachigen Familien die sprachliche Reife erlangen, um dem späteren Schulunterricht folgen zu können.

Manche Städte gehen über die landesrechtlichen Regeln hinaus und machen auf eigene Kosten weitere Teile der Kita-Betreuung gebührenfrei. In Hessen gilt dies insbesondere für Frankfurt, wo, wie in Rheinland-Pfalz, lediglich für die Betreuung Unter-Zweijähriger Beiträge erhoben werden. Dabei können günstige Kita-Gebühren gegebenenfalls ein Instrument im Wettbewerb um die Ansiedlung von Familien und damit der Fachkräftesicherung darstellen.

Allerdings hängt es nicht nur vom politischen Willen der Verantwortlichen, sondern auch von der Wirtschaftskraft der Städte und Gemeinden ab, was hier über die landesrechtlichen Vorgaben hinaus möglich ist. Zudem haben die meisten Familien nicht die Möglichkeit, nur deshalb in eine andere Stadt zu ziehen, weil dort die Kita günstig ist. So stellen die großen regionalen Unterschiede bei den Kita-Gebühren ein substanzielles verteilungspolitisches Problem dar. Insbesondere gilt dies, da die staatlichen Leistungen auf der Einnahmenseite der Familien, wie insbesondere das Kindergeld, bundesweit einheitlich geregelt sind.

Vor diesem Hintergrund ist es auch ungünstig, dass die Kita-Gebühren in vielen Bundesländern nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt sind, in den hessischen Großstädten aber etwa grundsätzlich einheitliche Sätze erhoben werden und lediglich Zuschüsse für einkommensschwächere Familien gewährt werden. Dabei passt dieses Modell an sich viel besser zum institutionellen Gefüge in Deutschland. So wären beispielsweise nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Haushalte gestufte Abfallgebühren kaum vorstellbar. Auch sollte die staatliche Umverteilung nicht nur innerhalb der Familien mit Kindern im Kita-Alter erfolgen.

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