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IW-Niedriglohnstudie IW-Nachricht 20. September 2011

Billiglöhne sind Einstiegslöhne: stimmt's?

Ende August stellte die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ein vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln erarbeitetes Gutachten zum Thema Niedriglöhne vor. In einem auf „Spiegel Online“ am 15. September publizierten Beitrag äußerte sich Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), kritisch zu den Befunden. Doch sind die Kritikpunkte stichhaltig?

• Prof. Möller argumentiert, dass aus der Aufstiegsquote von 24 Prozent aus dem Geringverdienerstatus in den Normalverdienersektor und der Abstiegsquote von knapp 5 Prozent aus dem Normalverdienerbereich ins Niedriglohnsegment ein irreführend optimistisches Bild gezeichnet werde. Denn die absolute Zahl der Übergänge sei aufgrund der unterschiedlich großen Grundgesamtheit nahezu gleich.

In den unterschiedlich großen Grundgesamtheiten liegt auch der Grund, warum eine Betrachtung der absoluten Zahl der Übergänge wenig sinnvoll ist. Denn man muss berücksichtigen, dass von allen Personen, die überhaupt für den Eintritt in den Niedriglohnsektor in Frage kommen (Normalverdiener und Nichterwerbstätige), die meisten Normalverdiener sind. Da kann es nicht überraschen, dass diese auch die meisten Eintritte stellen. Das ist schon allein eine Frage der Wahrscheinlichkeit. Hochgerechnet sind im Zeitraum 1994 bis 2009 insgesamt 3 Mio. mehr Austritte aus dem Niedriglohnsektor in den Normalverdienerstatus erfolgt als umgekehrt. Insgesamt sind dies nach unseren Daten rund 17 Mio. Eintritte in den Niedriglohnsektor aus dem Normalverdienerstatus und in umgekehrter Richtung rund 20 Mio. Austritte. Dabei handelt es sich um Fallzahlen, da ggf. Personen auch mehrfach im Untersuchungszeitraum ein- und austreten können.

• Ein zweiter Kritikpunkt ist, dass nicht ausreichend gewürdigt sei, dass die Abstiegswahrscheinlichkeit aus der Mittelschicht im Beobachtungszeitraum 1994-2009 von 4 auf 6 Prozent gestiegen sei. Dies sei eine durchaus „unerfreuliche“ Entwicklung.

Die skizzierte Entwicklung trifft zu, sofern man nur Ausgangs- und Endjahr unserer Analyse betrachtet. Berücksichtigt man hingegen auch die dazwischen liegenden Werte, so zeigt sich, dass die Abstiegsquote aus dem Normalverdiener- in den Geringverdienerstatus seit 1998 zwischen 4 und 6 Prozent schwankt. Diese Schwankungen sind aufgrund der begrenzten Stichprobengröße der Datenbasis normal und sollten nicht überinterpretiert werden.

• Prof. Möller beklagt, dass Deutschland einen im internationalen Vergleich hohen und steigenden Stand der Lohnungleichheit aufweise. Geringqualifizierte würden am Zuwachs des gesellschaftlichen Wohlstands in den vergangenen 25 Jahren nicht teilnehmen.

Dieses Argument lässt den zentralen Befund unserer Studie außer Acht. Dass das Ausmaß der Niedriglohnbeschäftigung und mithin das Ausmaß der Lohnungleichheit gestiegen ist, wird von unserer Analyse durchaus nicht negiert. Dieser Befund muss aber im Zusammenhang mit der deutlich gestiegenen Erwerbstätigkeit gesehen werden. Die Erwerbstätigen und darunter viele Geringqualifizierte, deren geringe Löhne kritisiert werden, waren vor ihrem Eintritt in den Niedriglohnsektor per Saldo gar nicht im Arbeitsmarkt vertreten. Der Niedriglohnsektor bot überhaupt erst eine Möglichkeit, dass sich ein Anstieg der Erwerbsneigung in mehr Beschäftigung niederschlagen konnte. Wenn es zu einem Zeitpunkt 100 Beschäftigte im Normalverdienersegment gibt und zu einem späteren Zeitpunkt kommen 20 Beschäftigte im Niedriglohnbereich hinzu, die vorher arbeitslos waren, dann wachsen - statistisch betrachtet - Lohnungleichheit und der Anteil Niedriglohnbezieher. Hat sich aber dadurch die Situation verschlechtert? Wir meinen, dass damit eher ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg verbunden ist, zumal im Anschluss ein Eintritt in eine normal entlohnte Beschäftigung wahrscheinlicher wird als bei Arbeitslosen. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass die Ausweitung des Niedriglohnbereichs auch eine Folge struktureller Veränderungen ist, z.B. der Expansion des Dienstleistungssektors und der geringfügigen Beschäftigung.

• Möller kritisiert weiterhin, dass das Ausmaß des Niedriglohnsektors nicht allein mit der mangelnden Qualifikation der Beschäftigten zu rechtfertigen sei, da die Mehrheit der Niedriglohnjobs eine Ausbildung voraussetze.

Es trifft zu, dass 54 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten angeben, dass zur Ausübung ihrer Tätigkeit mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich sei. Aber selbst wenn die Beschäftigten über einen Abschluss verfügen, sind sie häufig fehlqualifiziert, d.h. sie haben zwar einen beruflichen Abschluss – aber in einem anderen Beruf als in der ausgeübten Tätigkeit. Nur 36 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten arbeiten in einem Beruf, der eine Ausbildung voraussetzt und haben gleichzeitig auch eine Ausbildung in diesem Beruf.

• Letztlich wird bemängelt, dass der Vergleich der Veränderung des Lohns in Zweijahreszeiträumen insbesondere bei Befragungsdaten anfällig für Datenfehler sei. Es sei besser, längere Zeiträume zu betrachten, wie es das IAB auf Basis „harter“ Sozialversicherungsdaten getan habe.

Die Länge des betrachteten Zeitraums ist für die „Fehleranfälligkeit“ der Ergebnisse irrelevant. Die „harten“ Sozialversicherungsdaten sind für Lohnvergleiche – insbesondere im Niedriglohnbereich – schlicht ungeeignet, da sie außer der Unterscheidung „Vollzeit“ und „Teilzeit“ keine Informationen zur Arbeitszeit enthalten und die Einkommensdaten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze geschätzt werden müssen. Daher ist schon die sinnvolle Berechnung eines exakten Stundenlohns unmöglich. Zudem wird auf eine IAB-Studie aus dem Jahr 2008 verwiesen, die sich allein auf Vollzeitbeschäftigte konzentriert. Da allerdings – nach unseren Befunden – der Anteil der Vollzeitbeschäftigten nicht einmal die Hälfte des Niedriglohnsektors umfasst, fallen somit zum Beispiel alle Niedriglohn-Mini-Jobber, die in Normalverdiener-Vollzeitarbeit aufgestiegen sind, aus der Betrachtung heraus. Die Befunde der Studien sind damit nur mit Einschränkungen vergleichbar.

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