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(© Foto: jörn buchheim - Fotolia)
Befristungen bei Beschäftigten unter 25 Jahren IW-Nachricht 28. Mai 2015

Kein Grund zur Aufregung

Die jüngste OECD-Studie zu Bildung und Beschäftigung lobt Deutschland für die guten beruflichen Einstiegschancen für Jugendliche – das ist das Verdienst des hiesigen Berufsausbildungssystems. Kritisiert wird jedoch, dass die Hälfte der Beschäftigten im Alter von 15 bis 25 Jahren befristet ist. Dies taugt allerdings nicht zum Skandal, denn die Gründe liegen auf der Hand.

Zwei Drittel der befristet Beschäftigten dieser Altersklasse sind nämlich Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis naturgemäß von begrenzter Dauer ist. Daten des Mikrozensus 2013 zeigen: Tatsächlich gaben lediglich 90.000 von knapp vier Millionen abhängig Beschäftigten im Alter bis 25 Jahren als Grund für ihre Befristung an, keine Daueranstellung gefunden zu haben – also nur etwas mehr als 2 Prozent.

Auch bei dem verbleibenden Drittel befristet Beschäftigter, das sich nicht mehr in der Ausbildung befindet, sind zwei Aspekte zu beachten: Erstens bieten Ausbildungsbetriebe ihren ehemaligen Auszubildenden nach absolvierter Prüfung häufig eine befristete Arbeitsstelle an, um ihnen für einen Übergangszeitraum eine Beschäftigung zu ermöglichen, selbst wenn sie keine langfristige Perspektive bieten können. Zweitens treten viele Jugendliche nach abgeschlossener Ausbildung eine Position bei einem neuen Arbeitgeber an. Und entsprechende Neueinstellungen erfolgen häufig befristet, zum Beispiel um die Beschäftigten über einen längeren Zeitraum kennenzulernen. Oder die Betriebe wollen zunächst abwarten, ob die wirtschaftliche Entwicklung in der Zukunft eine Entfristung erlaubt.

Noch eine weitere Tatsache unterstreicht, dass es sich bei der Befristung junger Arbeitnehmer um ein Übergangsphänomen handelt: Schon die Befristungsquote – inklusive Auszubildender – in der Altersklasse der 30- bis 35-Jährigen entspricht mit 13 Prozent bereits dem Durchschnittswert für den gesamtdeutschen Arbeitsmarkt.

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