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Geistiges Eigentum IW-Nachricht 12. Dezember 2012

Endlich ein Gemeinschaftspatent für Europa

Bislang präsentierte sich Europa beim Schutz geistigen Eigentums eher als Flickenteppich denn als integrierter Wirtschaftsraum: Die Patentinhaber mussten ihre Ansprüche in jedem Land einzeln geltend machen. Entsprechend ist das jüngst von den EU-Ministern beschlossene Gemeinschaftspatent der Durchbruch.

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Das umfassende Patent ermöglicht es Erfindern, mit nur einer einzigen Anmeldung ein Schutzrecht in 25 Staaten zu erwirken. Außerdem muss ein Erfinder sein Patent künftig nur noch in Englisch, Französisch oder Deutsch einreichen und muss es nicht mehr in sämtliche Landessprachen übersetzen lassen. Die finanzielle Entlastung ist enorm: Die Kosten pro Patentanmeldung sinken von durchschnittlich 36.000 auf rund 5.000 Euro. Einziger Wermutstropfen ist, dass Italien und Spanien bei der Neuregelung vorerst außen vor bleiben. Denn das Gemeinschaftspatent wurde im „Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit“ ohne die beiden EU-Staaten auf den Weg gebracht, da diese mit der Auswahl der Sprachen nicht einverstanden waren und den Prozess mit Dauervetos blockierten.

Dennoch kommt die neue Patentregelung der stark innovations- und exportorientierten deutschen Wirtschaft zu Gute. Sinnvollerweise will die EU außerdem ein zentrales Europäisches Patentgericht einrichten. Es wird die ausschließliche Zuständigkeit bei Verletzungs-und Nichtigkeitsverfahren von Gemeinschaftspatenten haben. Und auch, wenn Spanien und Italien das Übereinkommen nicht ratifizieren wollen, weil sie mit der Sprachauswahl nicht einverstanden sind, wird es voraussichtlich im Februar 2013 in Kraft treten.

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