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Anerkennung ausländischer Abschlüsse IW-Nachricht 19. September 2011

Neues Portal für mehr Information

Wer seine Ausbildung oder sein Studium im Ausland abgeschlossen hat, hat es in Deutschland nicht leicht. Oft werden die mitgebrachten Berufsqualifikationen nicht anerkannt. Ein neues Informationsportal soll Abhilfe schaffen.

In der Regel haben nur Spätaussiedler und EU-Staatsangehörige mit Abschlüssen in reglementierten Berufen – wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater – einen Rechtsanspruch auf eine Bewertung ihrer Qualifikation. Ein neues Gesetz will diese Bestimmung ab nächstem Jahr zwar lockern – allerdings gibt es immer noch ein Problem: Den hiesigen verantwortlichen Ämtern, aber auch interessierten Unternehmen haben bisher häufig Informationen über die ausländischen Berufsbildungssysteme und Ausbildungsgänge gefehlt, die sie aber für die Einstufung der ausländischen Zeugnisse brauchen.

Dies bietet nun das „BQ-Portal - das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen“ (www.bq-portal.de). Es wird vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln in Kooperation mit Kommunikations- und Strategieberatung IFOK und IT-Dienstleister ]init[ im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums aufgebaut und ist bereits mit allgemeinen Informationen seit dem 14. September 2011 online. In den nächsten Monaten wird das Portal weiter gefüttert. Es soll künftig helfen, das Potenzial ausländischer Fachkräfte besser einzuschätzen und die Zuwanderer selbst dabei zu unterstützen, einen adäquaten Job zu finden.

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