Bundeskanzlerin Angela Merkel will unbedingt noch unter deutscher Ratspräsidentschaft bis zum Jahresende die Verhandlungen zu einem bilateralen Investitionsabkommen zwischen der EU und China grundsätzlich abschließen. Die Eile ist überzogen – und birgt die Gefahr, dass falsche Kompromisse gemacht werden.

Abkommen mit China: Die EU darf keine eiligen Kompromisse eingehen
Nicht nur Deutschland und die EU, sondern auch China scheinen plötzlich großes Interesse daran zu haben, sich zügig über ein Investitionsabkommen zu einigen. Schon seit sieben Jahren verhandeln beide Seiten – die EU hofft vor allem, europäischen Unternehmen einen besseren Zugang zum chinesischen Markt zu ermöglichen.
Probleme bleiben ungelöst
Jetzt plant Peking Medienberichten zufolge, die EU vor dem Amtswechsel in den USA auf seine Seite ziehen zu können. Angeblich ist China sogar bereit, erhebliche Zugeständnisse beim Marktzugang und auch beim Thema Wettbewerbsverzerrungen zu machen. Es erscheint aber schwer vorstellbar, dass damit wirklich die tiefgreifenden Probleme der unfairen Konkurrenz durch chinesische Staatsunternehmen und durch subventionierte Privatfirmen gelöst werden, die von der intensiven industriepolitischen Förderung profitieren. Berlin und Brüssel dürfen sich deshalb nicht mit Zusagen abspeisen lassen, die an den gelebten Geschäftspraktiken nichts Wesentliches ändern.
Chinas Zusagen werden in der Praxis oft nicht beachtet
Außerdem würde ein Abkommen mit China die Biden-Regierung vor den Kopf stoßen. Bislang ist ein hinreichend intensiver Austausch nicht möglich, da sich die neue US-Administration noch zurückhält. Besser wäre ein gemeinsamer transatlantischer Schulterschluss, der auch im Sinne Joe Bidens ist, denn gemeinsam ermöglicht das eine bessere Positionierung gegenüber China.
Schließlich zeigt die Erfahrung mit Regeln zur Sicherung des geistigen Eigentums, dass China in der Vergangenheit schon viele Zusagen gemacht und auch Gesetzesänderung umgesetzt hat, sich aber in der Praxis kaum daran hält. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die EU ihrerseits Zugeständnisse des Abkommens wieder zurückziehen kann, wenn China seine Versprechen nicht vollständig umsetzt.

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