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(© Foto: iStock)
Jörg Schmidt IW-Nachricht 17. März 2019

Equal Pay Day: Warum die Bereinigung so wichtig ist

Der Equal Pay Day dient oft als Anlass, um auf die vermeintlich großen Verdienstunterschiede hinzuweisen. Nur: Der simple Vergleich der Löhne hat wenig Aussagekraft, weil diese sich aus etlichen Gründen unterscheiden können. Selbst der bereinigte Gender Pay Gap nähert sich einer präzisen Berechnung lediglich an.

21 Prozent: Seit Jahren geistert diese Zahl durch die Medien. Der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap, den das Statistische Bundesamt jedes Jahr veröffentlicht, beschreibt den durchschnittlichen Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen. So verdienten Frauen im Jahr 2018 durchschnittlich 17,09 Euro brutto je Stunde, Männer kamen dagegen auf 21,60 Euro. 

Ideale Berechnung vergleicht identische Zwillinge

Was auf den ersten Blick erschreckend klingt, hat tatsächlich kaum Aussagekraft. Denn Löhne unterscheiden sich aus vielen Gründen: Die Branche spielt eine große Rolle, die Größe des Unternehmens, oder ob eine lange oder kurze Berufserfahrung vorliegt. Eine ideale Berechnung würde deshalb ausschließlich den Lohn von gleich qualifizierten Männern und Frauen vergleichen, die unter exakt gleichen Bedingungen arbeiten. Doch solche Daten gibt es nicht. Das IW nutzt deshalb wie viele andere Institute auch für diese Berechnungen das Sozio-oekonomische Panel (SOEP), das auf einer repräsentativen Befragung beruht und bereits eine Vielzahl von Kriterien umfasst.

Wichtige Faktoren: Berufserfahrung, Branche, Betriebsgröße

„Mit einer entsprechenden Modellierung nähern wir uns dem idealen Vergleich so weit wie möglich an“, sagt IW-Ökonom Jörg Schmidt. Das Ergebnis ist der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap. Demnach gehören häufig die Berufserfahrung, die Branche und die Größe des Unternehmens zu den wesentlichen Erklärungsfaktoren, so der IW-Wissenschaftler. Frauen arbeiten beispielsweise häufiger in Branchen, in denen niedrigere Löhne gezahlt werden, wie etwa in vielen Dienstleistungsbereichen. Sie arbeiten auch häufiger in kleinen Unternehmen, die ein geringeres Lohnniveau als Großunternehmen aufweisen, und haben oft auch weniger Berufserfahrung als Männer, beispielsweise weil sie für Kinder und die Pflege von Angehörigen häufiger Auszeiten nehmen als Männer. 

Die verbleibende Lücke ist nicht mit Diskriminierung gleichzusetzen

Der verbleibende Verdienstunterschied von 3,8 Prozent, der sich mit all diesen Faktoren nicht erklären lässt, kann nicht mit Diskriminierung gleichgesetzt werden: In der Berechnung fehlen immer noch viele Faktoren, die einen Einfluss auf die Lohnhöhe haben können. So unterscheiden sich beispielsweise Frauen und Männer auch in ihren Verhandlungsstrategien und Risikoeinstellungen – um den Einfluss solcher Faktoren für den Lohnunterschied zu messen, fehlen bisher jedoch geeignete Daten. 
 

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