1. Home
  2. Presse
  3. IW-Nachrichten
  4. Hartz-IV-Sanktionen: Ein problematisches Urteil
Zeige Bild in Lightbox
(© Foto: GettyImages)
Teilen Sie diesen Artikel:

oder kopieren Sie den folgenden Link:

Der Link wurde zu Ihrer Zwischenablage hinzugefügt!

Holger Schäfer IW-Nachricht 5. November 2019

Hartz-IV-Sanktionen: Ein problematisches Urteil

Wer als Hartz-IV-Bezieher nicht mit dem Jobcenter kooperiert, bekommt auch weniger Geld. So weit, so verfassungskonform. Heute hat das Bundesverfassungsgericht aber die Höhe der Sanktionen auf 30 Prozent der Regelleistung beschränkt.

Teilen Sie diesen Artikel:

oder kopieren Sie den folgenden Link:

Der Link wurde zu Ihrer Zwischenablage hinzugefügt!

Eine höhere Strafe – gegenwärtig sind bis zu 100 Prozent Abzug möglich – darf in Zukunft nicht mehr verhängt werden. Es müsse erst die Wirksamkeit dieser härteren Sanktion belegt werden, urteilt das Gericht.

Sanktionen wirken

Grundsätzlich wirken Sanktionen so, wie sie sollen. Studien konnten bereits nachweisen, dass sanktionierte Hilfeempfänger schneller in Arbeit kommen. Dabei wurde auch die vom Verfassungsgericht geforderte Höhe der Sanktion untersucht. Eine zweite, schwerere Sanktion bewirkt durchaus einen beschleunigten Übergang in Beschäftigung. Unverständlich, wie das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss kommt, es gebe keine „tragfähigen“ Erkenntnisse zu den höheren Sanktionen.

Quid pro quo

Unser Sozialstaat fragt nicht danach, wer die Schuld an einer Notlage trägt – warum jemand arbeitslos ist. All das spielt keine Rolle. Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, erhält die solidarische Hilfe der Gesellschaft. Die einzige Gegenleistung, die der Hilfeempfänger schuldet, ist das Bemühen, künftig ohne diese Hilfe auszukommen. Das dürften die meisten Menschen als gerecht empfinden.

Viele, wenn nicht sogar die meisten Empfänger von Hartz IV, brauchen Unterstützung, um wieder eine Arbeit zu finden. Dazu muss der Staat Hilfe anbieten, aber auch das eigene Bemühen einfordern. Denn ohne den eigenen Willen bringen auch die besten Hilfsangebote nichts. Das heutige Urteil hat die Aufgabe der Jobcenter nicht leichter gemacht.

Teilen Sie diesen Artikel:

oder kopieren Sie den folgenden Link:

Der Link wurde zu Ihrer Zwischenablage hinzugefügt!

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Kein Aufschwung in Sicht
IW-Kooperationscluster Makroökonomie und Konjunktur IW-Report Nr. 19 27. März 2023

IW-Konjunkturprognose Frühjahr 2023: Kein Aufschwung in Sicht

Ein namhafter Aufschwung der deutschen Wirtschaft findet im Jahr 2023 nicht statt. Das reale Bruttoinlandsprodukt wird zwar nach der Winterpause im Jahresverlauf wieder zulegen. Das Konjunkturtempo wird zum Jahresende jedoch wieder nachlassen, wenngleich eine ...

IW

Artikel lesen
Stefanie Seele IW-Report Nr. 17 22. März 2023

Mehr Erwerbstätigkeit dank Reformen: Indikatoren des deutschen und französischen Arbeitsmarktes seit 1970

In diesem Bericht werden unterschiedliche Arbeitsmarktindikatoren und die wirtschaftliche Entwicklung von Deutschland und Frankreich von 1970 bis 2021 verglichen. Dafür werden verschiedene Zeitreihen der Europäischen Kommission und der OECD für die ...

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880