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IW-Nachricht 15. April 2021 Holger Schäfer

Gesetzentwurf: Ein befristeter Job ist besser als keiner

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will mit einem neuen Gesetz die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen einschränken. Dies war zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, ist mittlerweile aber aus der Zeit gefallen. Angesichts der Corona-Krise auf dem Arbeitsmarkt wäre es viel sinnvoller, Befristungen zu erleichtern.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die maximale Dauer der Befristung ohne einen – gesetzlich eng definierten – Sachgrund von derzeit 24 auf 18 Monate zu verkürzen. Schwerer wiegt, dass Unternehmen ab einer Größe von 75 Beschäftigten künftig nur noch 2,5 Prozent der Arbeitnehmer sachgrundlos befristet beschäftigen dürfen.

Befristungen bieten Rechtssicherheit

In der Privatwirtschaft werden sachgrundlose Befristungen unter anderem deshalb genutzt, um die Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, die mit einer Sachgrundbefristung einhergehen. Der öffentliche Dienst befristet häufiger als die Privatwirtschaft, kann dies aber ganz bequem mit Sachgrund tun, denn man hat sich einen Extra-Sachgrund ins Gesetz geschrieben: Wenn der Arbeitnehmer aus öffentlichen Haushaltsmitteln vergütet wird, gilt der Sachgrund – ein Blankoscheck.

Der Minister hofft, dass dank des Gesetzes weniger befristet wird. Dies basiert auf der Vorstellung, dass Arbeitnehmer lieber einen unbefristeten als einen befristeten Vertrag haben. Diese Sichtweise ist jedoch kurzsichtig. Die Alternative zu einem befristeten Vertrag ist nicht unbedingt ein unbefristeter, sondern oft auch gar keiner. Denn Betriebe haben einen Bedarf an flexibel einsetzbarer Arbeit, der sich nicht einfach durch unflexible Arbeit ersetzen lässt. Somit kann der befristete Vertrag auch aus Sicht der Arbeitnehmer ein Gewinn sein, wenn er einen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht, der sonst verwehrt bliebe (siehe IW-Trends 1/2019).

Betriebe stellen kaum neu ein

In der Corona-Krise wurden durch den massiven Einsatz von Kurzarbeit kaum Mitarbeiter entlassen. Die Arbeitslosigkeit und insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit steigen aber trotzdem, weil sich die Betriebe aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheit mit Neueinstellungen zurückhalten. Eine Möglichkeit die Unsicherheit zu reduzieren wäre, die sachgrundlose Befristung zu erleichtern. Der Arbeitsminister schlägt mithin genau das Gegenteil dessen vor, was zur zügigen Überwindung der Corona-Arbeitsmarktkrise erforderlich ist.

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