Die Piloten haben gestreikt, die Flugbegleiter wollen streiken und heute (5.11.) gehen die Tarifverhandlungen zwischen Verdi und der Lufthansa in die sechste Runde. Brisant: Verdi verhandelt nicht nur für das Bodenpersonal, sondern auch für die Flugbegleiter, die in der Gewerkschaft organisiert sind. Damit kündigt sich der erste Testfall für das neue Tarifeinheitsgesetz an.
Wird Lufthansa zum Testfall?
Die Mehrheit der Flugbegleiter ist nach Angaben von Branchenkennern zwar in der Unabhängigen Flugbegleiter-Organisation UFO organisiert, doch Verdi verfügt am Boden über den größten Rückhalt. Derzeit sind beide Gewerkschaften noch weit von einem Abschluss entfernt. Irgendwann werden sie aber abschließen. Vereinbaren die beiden Organisationen dann unterschiedliche Regelungen, käme es zur Tarifkollision – laut Tarifeinheitsgesetz würde sich in diesem Fall der Mehrheitstarifvertrag durchsetzen.
Ob dies der Tarifvertrag von Verdi ist und UFO mit leeren Händen dasteht, ist a priori unsicher. Denn UFO hat sich kürzlich mit zwei kleineren, noch nicht tariffähigen Gewerkschaften – der Arbeitnehmergewerkschaft im Luftverkehr und der Technikgewerkschaft Luftfahrt – zur Industriegewerkschaft Luftverkehr (IGL) zusammengeschlossen. Welche Organisation größer ist, Verdi oder die IGL, müsste ein Notar prüfen.
Schließen die konkurrierenden Gewerkschaften zu unterschiedlichen Zeitpunkten ab, kann zudem der Fall eintreten, dass zunächst der zuerst geschlossene Tarifvertrag gilt – es besteht zu diesem Zeitpunkt ja noch keine Tarifkollision. Anschließend könnte er aber durch den später geschlossenen zweiten Tarifvertrag verdrängt werden, wenn dieser der Mehrheitstarifvertrag ist.
Es besteht ob der aktuellen Konstellation also ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Die Gewerkschaften können diese auflösen, indem sie miteinander kooperieren und mit dem Arbeitgeber gemeinsame Regelungen treffen. Oder sie grenzen ihren Organisationsbereich klar ab: Verdi beschränkt sich auf das Bodenpersonal, UFO oder wahlweise die IGL auf die Flugbegleiter. In beiden Fällen würde das Tarifeinheitsgesetz sein Ziel erreichen: Die Gewerkschaften sollen organisatorische Streitereien autonom regeln und es erst gar nicht auf den Ernstfall „Tarifkollision“ ankommen lassen.

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