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(© Foto: Tim E. Klein/iStock)
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Öffentlicher Dienst IW-Nachricht 28. April 2016

Die Mär vom schlechten Lohn

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begründet ihre Lohnforderung von 6 Prozent immer wieder damit, dass Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst weniger verdienen als in der Privatwirtschaft. Doch ein Vergleich zeigt: Die Bezahlung ist im Öffentlichen Dienst durchaus angemessen.

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Einkommensvergleiche zwischen dem Öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft sind schwierig. Im Öffentlichen Dienst gibt es – anders als in der Industrie – kein übertarifliches Extra, dafür ist die Tarifbindung höher. Es kommen also viel mehr Beschäftigte in den Genuss des Tariflohns als in der Privatwirtschaft. Es macht deshalb Sinn, nicht die Tariflöhne, sondern die tatsächlich gezahlten Löhne miteinander zu vergleichen. Dabei erlaubt die amtliche Verdienststatistik sogar, unterschiedliche Arbeitnehmertypen wie Angelernte, Fachkräfte oder Spezialisten zu unterscheiden.

Das Ergebnis eines solchen Vergleichs zeigt, dass der Öffentliche Dienst angemessen bezahlt. So kommt ein vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter mit speziellen Fachkenntnissen in der Öffentlichen Verwaltung im Durchschnitt auf 4.160 Euro pro Monat. Das ist zwar deutlich weniger als in der exzellent zahlenden Chemischen Industrie, aber etwas mehr als in anderen Dienstleistungsbranchen wie dem Einzelhandel und deutlich mehr als in der Gastronomie (siehe Grafik).

Bei den Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung sieht das Bild sogar noch günstiger aus: Während Kindergärtnerinnen im Schnitt auf gut 3.200 Euro und Verwaltungsmitarbeiter auf 3.140 Euro im Monat kommen, verdienen Fachkräfte im Einzelhandel im Schnitt nur 2.525 Euro. Bei den Angelernten schneidet der Öffentlichen Dienst sogar noch einmal besser ab. Wenn also überhaupt irgendein Nachholbedarf bei den Gehältern im Öffentlichen Dienst bestehen sollte, dann betrifft das vor allem die Hochqualifizierten.

Lohnvergleich

Durchschnittlicher Monatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten 2015 in Euro (einschließlich Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld)

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Gruppe 1: Arbeitskräfte mit speziellen FachkenntnissenGruppe 2: Arbeitskräfte mit abgeschlossener BerufsausbildungGruppe 3: Angelernte Arbeiter

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