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SPD-Vorschlag Vermögenssteuer IW-Nachricht 7. September 2011

Der Gewinn wird doppelt besteuert

Um die Staatskasse zu füllen, möchte die SPD die Vermögenssteuer wiederbeleben. Der Nachteil dieser Steuer: Wirft das Vermögen keine Erträge ab, muss sie aus der Substanz gezahlt werden. Das gefährdet Arbeitsplätze.

Das hat auch die SPD erkannt und möchte deshalb bei Verlustunternehmen keine Steuer erheben. Bei allen anderen wird die Steuer auf 30 Prozent des Gewinns beschränkt. Das aber kann die Steuerlast glatt verdoppeln. Die SPD möchte, so ist es in ihrem jüngsten Papier zu lesen, die Vermögenssteuer auf maximal 30 Prozent des Gewinns eines Unternehmens begrenzen. Damit will sie vermeiden, dass in Verlustjahren die Substanz besteuert wird. Angenommen die Vermögenssteuer macht 0,5 Prozent des Kapitals aus. Eine ertragsschwache Firma, die über ein steuerpflichtiges Betriebsvermögen von 100.000 Euro verfügt, müsste damit 5.000 Euro ans Finanzamt abführen. Hat sie hat aber nur einen Minigewinn von 1.000 Euro erzielt, müsste sie 4.000 Euro aus der Substanz nehmen, um die Vermögenssteuer zu begleichen. Durch die Deckelung bei 30 Prozent sind aber höchstens 300 Euro Vermögenssteuer zu entrichten. Auf diese Weise wird zumindest das Grundkapital nicht geschmälert.

Eine GmbH oder AG muss jedoch den Gewinn auch versteuern. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent zahlt sie darauf 30 Prozent Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Das sind in dem oben angeführten Fall weitere 300 Euro. Für ertragsschwache Unternehmen bedeuten die SPD Pläne folglich eine glatte Verdoppelung der Steuerlast. Werden diese Pläne Realität dürfte es künftig wesentlich länger dauern, bis solche Unternehmen wieder gesund sind.

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