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Christiane Konegen-Grenier IW-Nachricht 30. Januar 2019

Wissenschaftliche Weiterbildung: Hochschulen im Finanzierungsdilemma

Der Wissenschaftsrat fordert mehr Weiterbildungsmöglichkeiten an Hochschulen. Nur so gibt es künftig genug qualifizierte Fachkräfte, sagen die Experten, die Bund und Länder in Hochschulfragen beraten. Das Problem: Das EU-Beihilferecht hindert die Hochschulen daran, Weiterbildung kostenfrei anzubieten. Die Nachfrage konzentriert sich daher auf das kostenfreie Erststudium.

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Bislang bieten Hochschulen den Berufstätigen kaum etwas: Gerade einmal zwölf Prozent der fast 20.000 Studiengänge in Deutschland lassen sich flexibel in den Abendstunden oder am Wochenende absolvieren. Und nur fünf Prozent der Studiengänge sind explizit auf Weiterbildung angelegt. Schuld daran ist vor allem das Finanzierungsdilemma der Hochschulen: Nach dem EU-Beihilferecht gilt Weiterbildung als wirtschaftliche Tätigkeit. Hochschulen dürfen diese Studiengänge deshalb nicht aus ihrem Budget finanzieren, sondern müssen sie – um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden – auf Vollkostenbasis anbieten. Im weiterbildenden Masterstudium müssen Studenten deshalb zum Teil hohe Gebühren zahlen. 

Das stärkt den Anreiz, direkt nach dem Bachelor weiter zu studieren – gleichzeitig sinkt die Nachfrage nach weiterbildenden Studiengängen. Ohne ausreichende Nachfrage geht aber kaum eine Hochschule das Risiko ein, einen Studiengang auf Vollkostenbasis zu entwickeln. Um das weiterbildende Bachelorstudium steht es nicht viel besser. 

Für dieses Finanzierungsdilemma gibt es keine einfache Lösung. Der Wissenschaftsrat plädiert deshalb für drei Ansätze: Erstens sollen Hochschulen weiterbildende Studiengänge und Zertifikatskurse auch weiterhin kostendeckend anbieten. Entwicklungskosten sollen sie aus ihrem staatlichen Budget finanzieren dürfen. Zweitens sollen die Hochschulen in Absprache mit den Landesministerien Studiengänge, für die es zwar öffentliches Interesse, aber wenig zahlungskräftige Nachfrage gibt, günstiger anbieten dürfen. Notfalls sollen die Länder Geld beisteuern. Drittens sollen die Hochschulen für berufsbegleitende Erststudiengänge moderate Servicegebühren für Beratung und Betreuung verlangen dürfen. Die Länder sollen derweil prüfen, inwiefern sich weiterbildende Bachelorstudiengänge einrichten lassen. 

Diese Reformen würden allerdings das Kernproblem nicht lösen: Auch künftig würden viele Studenten lieber nach dem Bachelor im kostlosen Masterstudiengang weiterstudieren, schließlich wäre der weiterbildende Master immer noch teuer. „Fair wäre es deshalb, wenn für alle Studienangeboten Gebühren erhoben würden, unabhängig davon, ob jemand schon einige Jahre gearbeitet hat oder nicht“, sagt IW-Hochschulexpertin Christiane Konegen-Grenier. Gebühren im Erststudium lehnt der Wissenschaftsrat aber explizit ab. „Selbst bei moderaten Studiengebühren von 1.000 Euro pro Jahr stünden bundesweit über zweieinhalb Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung“, sagt Konegen-Grenier. Damit ließe sich nicht nur zusätzliches Personal für das Erststudium finanzieren, sondern auch die Weiterbildung. Zudem könnte der Staat die Weiterbildung vorantreiben, indem er die Altersgrenzen für zinsgünstige Studienkredite erweitert.
 

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Christiane Konegen-Grenier IW-Report Nr. 6

Wissenschaftliche Weiterbildung – Bestandsaufnahme und Handlungserfordernisse

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