Geringfügig Beschäftigte – so stellt die Hans-Böckler-Stiftung fest – erzielen geringere Löhne als andere Arbeitnehmer. Sie würden somit diskriminiert. Doch der Vergleich hinkt.
Binsenweisheiten
Dass Minijob-Beschäftigte weniger verdienen als andere, kann eigentlich kaum überraschen. Denn die meisten Minijobs stellen keine gehobenen Anforderungen an die Qualifikation. Entsprechend niedrig ist der Lohn – ganz unabhängig davon, welche Qualifikation der Arbeitnehmer tatsächlich vorweisen kann. Darüber hinaus stellen die gewerkschaftsnahen Autoren selbst fest, dass geringfügig Beschäftigte durch ihre kurzen Arbeitszeiten weniger Verantwortung für betriebliche Abläufe übernehmen können. Ein Lohnabschlag zu den Stammbelegschaften kann daher durchaus gerechtfertigt sein.
Die geforderte Abschaffung der Minijobs würde den betroffenen Arbeitnehmern einen Bärendienst erweisen. Sie müssten künftig 20 Prozent von ihrem Lohn abgeben, ohne dafür nennenswert bessere soziale Leistungen zu erhalten. Am Ende würde wohl in erster Linie die Schwarzarbeit profitieren.
Niedriglohn und Lohnmobilität in Bayern
Der Niedriglohnsektor verliert zunehmend an Bedeutung. Der in den vergangenen Jahren erfolgte Beschäftigungszuwachs entfiel überwiegend auf Jobs oberhalb der Niedriglohnschwelle.
IW
Beschäftigungsdynamik im Niedriglohnsektor
Rund 13 Prozent der Bevölkerung im Erwerbsalter oder 19 Prozent der Arbeitnehmer waren im Jahr 2021 zu einem Niedriglohn beschäftigt. Damit nimmt das Ausmaß von Niedriglohnbeschäftigung weiter ab.
IW