Geringfügig Beschäftigte – so stellt die Hans-Böckler-Stiftung fest – erzielen geringere Löhne als andere Arbeitnehmer. Sie würden somit diskriminiert. Doch der Vergleich hinkt.
Binsenweisheiten
Dass Minijob-Beschäftigte weniger verdienen als andere, kann eigentlich kaum überraschen. Denn die meisten Minijobs stellen keine gehobenen Anforderungen an die Qualifikation. Entsprechend niedrig ist der Lohn – ganz unabhängig davon, welche Qualifikation der Arbeitnehmer tatsächlich vorweisen kann. Darüber hinaus stellen die gewerkschaftsnahen Autoren selbst fest, dass geringfügig Beschäftigte durch ihre kurzen Arbeitszeiten weniger Verantwortung für betriebliche Abläufe übernehmen können. Ein Lohnabschlag zu den Stammbelegschaften kann daher durchaus gerechtfertigt sein.
Die geforderte Abschaffung der Minijobs würde den betroffenen Arbeitnehmern einen Bärendienst erweisen. Sie müssten künftig 20 Prozent von ihrem Lohn abgeben, ohne dafür nennenswert bessere soziale Leistungen zu erhalten. Am Ende würde wohl in erster Linie die Schwarzarbeit profitieren.

Jobben in der Jugend: Eine Frage des Elternhauses
Ein zu ihren sonstigen Lebensumständen passender Nebenjob kann Jugendlichen helfen, am Arbeitsmarkt relevante Kompetenzen und Fertigkeiten zu erlernen und einzuüben.
IW
Der Arbeitsmarkt in Deutschland
Viele Erwerbstätige, wenige Arbeitslose und die EU-weit geringste Jugendarbeitslosenquote – für Arbeitnehmer sieht es auf dem deutschen Arbeitsmarkt sehr gut aus. Die Unternehmen haben allerdings mit dem ...
iwd