In einem Sondergutachten hat der Sachverständigenrat sowohl einem Budget für den Euroraum als auch einer gemeinschaftlichen Arbeitslosenversicherung eine Absage erteilt. Zu Recht – eine Umverteilung ist mit den Grundlagen der Währungsunion nicht vereinbar.
Klare Kante gegen eine Transferunion
In der Politik wird verstärkt darüber diskutiert, die Wirtschafts- und Währungsunion zu vertiefen. Prominentes Beispiel ist das Fünf-Präsidenten-Papier vom Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Ende Juni in Brüssel. Die Autoren – unter anderem Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates – entwickelten darin einen Plan für die Zukunft der Währungsunion und zeigten auf, welche Schritte die Gemeinschaft bis 2025 hin zu einer echten Wirtschaftsunion, einer Finanz- und Fiskalunion sowie einer politischen Union gehen müsste. Und auch auf nationaler Ebene denken einige Regierungen vermehrt über einen gemeinsamen Haushalt für den Euroraum nach.
Doch all das hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung heute mehrheitlich abgelehnt. Sowohl ein Haushalt für den Euroraum als auch eine gemeinsame Arbeitslosenversicherung könnten zu permanenten Transfers und damit zu einer Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten führen. Das ist aber mit der rechtlichen Grundlage der Währungsunion, dem Vertrag von Maastricht, nicht vereinbar. Zudem haben gerade die Auseinandersetzungen um die Finanzhilfen für Griechenland gezeigt, dass kaum ein Mitgliedstaat Willens sein dürfte, die damit verbundene Einschränkung seiner Haushaltsautonomie hinzunehmen.
Die einzelnen Mitgliedstaaten werden eine Währungsunion nur dann auf Dauer akzeptieren, wenn wieder die nationale Verantwortung für solide Staatsfinanzen und die Koordinierung der Wirtschaftspolitik gestärkt wird. Zu diesem Zweck wurde das Regelwerk des Euroraums in den vergangenen Jahren erweitert. Dazu zählen die Schärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ebenso wie die Empfehlungen im Rahmen des sogenannten „Europäischen Semesters“ und der Warnmechanismus bei einem gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewicht.
Instrumente sind also vorhanden, nun kommt es darauf an, diese Reformen auch konsequent anzuwenden. Zudem sollte das Regelwerk der Währungsunion – wie auch der Sachverständigenrat fordert – um ein geordnetes Insolvenzverfahren im Euroraum ergänzt werden. Dies würde die Disziplinierungswirkung stärken, die von den Finanzmärkten ausgeht und damit letztlich auch das Bail-out-Verbot des Vertrags von Maastricht stärken.

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