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(© Foto: John Solie/iStock)
EU-Datenschutzverordnung IW-Nachricht 16. Dezember 2015

Alles über einen Kamm

Nach vier Jahren Verhandlungen hat die EU sich auf eine Datenschutz-Reform geeinigt. Sie ersetzt den Flickenteppich aus nationalen Gesetzen und gibt den Nutzern mehr Rechte. Doch gerade die sogenannte Datenportabilität könnte den Wettbewerb empfindlich schwächen.

Die Datenschutz-Reform, auf die sich das Europäische Parlament, die EU-Kommission und die EU-Staaten jetzt einigen konnten, gibt Internet-Nutzern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Die Nutzer erhalten das Recht, ihre Daten löschen zu lassen und zu erfahren, wenn sie gehackt wurden. Unternehmen dürfen Daten nicht mehr ohne Zustimmung des Nutzers erheben.

Die EU behandelt Datenschutz als Wettbewerbsvorteil. Tatsächlich vereinfachen und vergünstigen einheitliche Regeln in allen EU-Staaten das grenzübergreifende Geschäft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Doch sind die Regeln zu allgemein, können sie Innovationen auch hemmen und die Wirtschaft empfindlich schwächen. Das ist vor allem bei der Per-Se-Regelung zur sogenannten Datenportabilität der Fall.

Das Recht zur Datenportabilität ermöglicht Internet-Nutzern, ihre persönlichen Daten von einer Online-Plattform zur anderen mitzunehmen. Das soll verhindern, dass Nutzer bei einem Anbieter, beispielsweise Facebook oder eBay, „gefangen“ sind, weil es zu viel Zeit und Aufwand wäre, die dort bereits verorteten Daten wie Nachrichten, Fotos und Emails zu einem anderen, konkurrierenden Anbieter mitzunehmen. Das soll den Wettbewerb unter den Online-Plattformen fördern.

Doch die Regelung ist zu allgemein: Nicht überall ist der Wettbewerb gefährdet, einige Nutzer bleiben freiwillig bei einem Online-Serviceanbieter. In diesem Fall könnte die neue Regelung zur Datenportabilität den Wettbewerb schwächen und Innovationen verhindern. Wenn selbst kleine Unternehmen Datenportabilität gewährleisten müssen, kann das dazu führen, dass sie sich aufgrund zu hoher Kosten aus dem Markt zurückziehen oder gar nicht erst eintreten. Deshalb sollte die EU gerade im Interesse eines innovativen, wettbewerbsfähigen Standorts Europa die Regelung zur Datenportabilität überarbeiten.

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