Die von vielen Ökonomen prophezeiten negativen Auswirkungen des Mindestlohns blieben aus. Trotzdem teilen sich die Meinungen noch immer enorm. Ein Streitgebräch mit IW-Tarifexperte Hagen Lesch und Alexander Herzog-Stein vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung.
Dreieinhalb Jahre nach Einführung: War der Mindestlohn nun gut oder schlecht für Deutschland?
Es wird von vielen Seiten gefordert, den Mindestlohn auf 12 Euro die Stunde zu heben. Herr Dr. Hagen Lesch, was halten Sie von dieser Forderung?
Hagen Lesch: Das mag langfristig sicherlich machbar erscheinen, kurz- und mittelfristig aber nicht. Das Mindestlohngesetz sieht klare Anpassungsregelungen vor. Im Kern geht es darum, den Mindestlohn im Gleichklang mit den Tariflöhnen zu erhöhen. Diese Vorgabe macht auch Sinn, damit der Mindestlohn nicht politisiert wird.
Diese graduelle Anpassung soll sicherstellen, dass der Mindestlohn keine Arbeitsplätze kostet. Außerdem ist der Mindestlohn ohnehin nur begrenzt dazu geeignet, Armut zu vermeiden, weil er am Individuum und nicht am Haushaltskontext ansetzt.
Herzog-Stein: Bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurde damals mit 8,50 Euro die Stunde aus Gründen der Vorsicht ein relativ niedriges Einstiegsniveau gewählt. Nachdem sich die negativen Bedenken hinsichtlich der Mindestlohneinführung nicht bewahrheitet haben und der Mindestlohn eine Erfolgsgeschichte ist, sollte auch jetzt über das richtige Niveau nachgedacht werden.
Neben den regulären Anpassungen, die sich richtigerweise an der Tariflohnentwicklung orientieren, wäre es aus meiner Sicht angebracht zeitweilig zusätzliche Anpassungen vorzunehmen, um auch eine angemessene Mindestlohnhöhe zu erreichen. Über diese richtige Höhe sollte eine gesellschaftliche Diskussion stattfinden. Mittelfristig sollten vollzeitbeschäftigte Mindestlohnempfänger von ihrem Einkommen leben können.
Lesch: Ich halte zusätzliche oder außerplanmäßige Anpassungen für bedenklich, weil sie in das Tarifgeschehen und in die Tarifautonomie eingreifen und der eigentliche Arbeitsmarkttest des Mindestlohns noch aussteht. Es gibt Branchen, wie die Systemgastronomie, das Bäckerhandwerk oder das Friseurhandwerk, in denen die Tariflohnentwicklung durch die Mindestlohnentwicklung bestimmt wird. Das kann im Extremfall dazu führen, dass nicht mehr verhandelt wird.
Außerdem wird der anhaltende Wirtschaftsboom auch mal zu Ende gehen. Der Mindestlohn verteuert manche Dienstleistungen spürbar. Das kann sich negativ auf die Nachfrage auswirken. Sobald durch einen Abschwung das Jobrisiko steigt, werden die Leute vorsichtiger beim Geld ausgeben. Dann geht man seltener ins Restaurant oder spart das Taxi. Wir sollten daher erst einmal abwarten, wie der Arbeitsmarkt darauf reagiert.
Herzog-Stein: Anhand unserer aktuellen Diskussion zeigt sich schon der Fortschritt in der deutschen Mindestlohndiskussion. Wie in anderen Ländern diskutieren wir jetzt erfreulicherweise über die richtige bzw. angemessene Mindestlohnhöhe ohne das Instrument an sich zu verteufeln oder es für ein Allzweckmittel zu halten.
Meiner Einschätzung nach wäre ein noch etwas höherer Mindestlohn, als derzeit von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen, richtig und von den Betrieben verkraftbar. Aber es ist richtig auch eine solche zusätzliche Anpassung des Mindestlohns müsste mit Augenmaß erfolgen und letztlich müsste auch sie, aus meiner Sicht, von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen werden.
Wie bemisst man den Unterschied zwischen verlorenen Jobs durch den Mindestlohn und der gestiegenen Lebensqualität derer, die profitieren?
Lesch: Zum Glück sind bislang keine messbaren Jobverluste eingetreten. Dadurch hat sich der Mindestlohn für die Begünstigten insgesamt positiv ausgewirkt. Die Verbraucher waren – dank niedrigerer Energiepreise – auch bereit, mehr für ihren Haarschnitt, ihr Brötchen oder ihr Taxi zu zahlen.
Der Mindestlohn scheint also erst einmal eine Win-Win-Situation geschaffen zu haben. Klar ist aber auch, dass der Mindestlohn keine Armutsprobleme löst. Die Anzahl der Aufstocker ist ja kaum gesunken. Das finde ich aber auch nicht dramatisch, da sich Armutsprobleme durch staatliche Transferzahlungen gezielter beseitigen lassen. Das ist aber ein Zwischenfazit. Für eine endgültige Bewertung ist es noch zu früh.
Herzog-Stein: Die möglichen gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungseffekte eines Mindestlohns sind ein wichtiger Aspekt, den die Mindestlohnkommission auch mitberücksichtigen muss. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, dass ein Mindestlohn keine Arbeitsplätze kosten muss, wie die deutschen Erfahrungen ja bislang zeigen.
Bei der regelmäßigen Anpassung des Mindestlohns geht es aus gesamtwirtschaftlicher Sicht darum sicherzustellen, dass die Beschäftigten am unteren Ende der Lohnverteilung auch am gesellschaftlichen Wohlstandszuwachs teilhaben, bei möglichst geringen Beschäftigungseffekten. Gleichzeitig ist es aber auch eine Aufgabe unserer Gesellschaft die Untergrenzen einer angemessen und akzeptablen Entlohnung der Arbeit festzulegen. Ausbeutung schwacher Arbeitnehmer und Hungerlöhne passen nicht zum erfolgreichen Bild der deutschen Wirtschaft.
War die Einführung des Mindestlohns nun gut oder schlecht für Deutschland?
Lesch: Der Mindestlohn hat ein allgemeines Bewusstsein dafür geschaffen, wo eine faire Lohnuntergrenze liegt. Das ist eine eindeutige Errungenschaft. Er hat aber auch spürbar in die Tarifautonomie eingegriffen. Das halte ich für sehr bedenklich, weil einem ersten Eingriff weitere Staatseingriffe folgen könnten, etwa zur Stabilisierung der Tarifbindung.
Entscheidend für eine abschließende Bewertung wird sein, ob der Mindestlohn den Arbeitsmarkt belastet. Danach sieht es derzeit nicht aus. Allerdings steigen die Energiepreise, die real verfügbaren Einkommen der Haushalte werden dadurch kleiner. Da durch die neuerlichen Mindestlohnerhöhungen die Preise von Taxis, Friseuren und in der Gastronomie anziehen, könnte sich das im Zusammenspiel mit einem Abschwung durchaus negativ auswirken.
Herzog-Stein: Die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland war richtig und ist eine Erfolgsgeschichte. Der Mindestlohn ist eine notwendige Ergänzung zum kollektiven Lohnfindungssystem durch Flächentarifverträge. Es steigert den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft in dem er sicherstellt, dass Personen, die in nicht-tarifgebundenen Unternehmen zu sehr niedrigen Löhnen arbeiten, am Wirtschaftswachstum teilhaben.
Gleichzeitig leistet er einen Beitrag zu einem stabileren Wachstumskurs in Deutschland, der nicht nur auf Exporterfolgen, sondern auch auf einem stabilen Wachstum der Binnennachfrage, infolge einer besseren Lohnentwicklung, beruht.
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