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Dominik Enste auf Focus Online Gastbeitrag 29. Oktober 2020

Lockdown 2.0: Wir brauchen treffsichere Maßnahmen - sonst geht es vor Gericht

Lokale, regionale, zielgerichtete und verhältnismäßige Maßnahmen sind die Gebote der Stunde, fordert IW-Wirtschaftsethiker Dominik Enste. Ein pauschaler Lockdown würde diese Grundsätze aus wirtschaftsethischer Sicht nicht berücksichtigen. Er rät zur Vorsicht.

De jure ist ein „pauschaler Lockdown“ nicht möglich; de facto wird aber durch die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin indirekt darauf hingewirkt, da den Menschen dies anders nicht zu vermitteln sei. ABER: Ein diffuses Infektionsgeschehen macht natürlich ein differenziertes Vorgehen erforderlich. Gerne regelgeleitet, wissenschaftlich fundiert und faktenbasiert mit einer einfachen Ampel (die aber auf vielen Faktoren basieren sollte).

Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Schweden, Finnland, Österreich setzen auch unterschiedliche Maßnahmen um und keiner fordert einheitliche Regelungen – Deutschland mit über 80 Millionen Einwohner kann das auch verkraften und muss dies auch. Selbst in einzelnen Gebieten kann etwas erlaubt sein, wenn die Hygienekonzepte passen. Fitnessstudios sind anders zu bewerten als beispielsweise Tennisanlagen, wo sportbedingt viel Platz zwischen den TeilnehmerInnen ist. Einfache Lösungen, One Size Fits all machen auch in Pandemiezeiten keinen Sinn.

Würde des Menschen umfasst mehr als den Schutz vor Viren

Der Schutz des Lebens, koste es was wolle, ist weder sinnvoll noch möglich. Bei allen Entscheidungen müssen Menschen immer sorgfältig verschiedene Werte gegeneinander abwägen. Dabei gibt es immer wieder Dilemmata. So wägt jeder Fahrradfahrer ab, ob er mit Helm oder aus Bequemlichkeit lieber ohne fährt. In Städten gilt nicht flächendeckend Schrittgeschwindigkeit, sondern nur in Spielstraßen, um den Verkehrsfluss und das wirtschaftliche Leben nicht zu sehr einzuschränken – der Schutz des Lebens wird auch hier gegen andere Werte abgewogen.

Angesichts der Pandemie gilt es in gleicher Weise abzuwägen, wieweit in andere Werte wie die wirtschaftliche Freiheit eingegriffen werden darf. Dem steht auch nicht der Artikel 1 des Grundgesetzes entgegen: Dort ist die Würde des Menschen geschützt, die mehr umfasst als den Schutz vor einer Infektion durch einen Virus.

Sind die Kosten für einen Lockdown 2.0 vertretbar?

Wie stark dürfen Wirtschaftssystem und öffentliche Haushalte strapaziert werden? Dies ist ein typisches wirtschaftsethisches Dilemma. Da gibt es keine einfachen Grenzen und Regeln. Genauso wie der Wert 50 bei Neuinfektionen willkürlich ist, wäre ein Wert von zum Beispiel 100 Prozent Verschuldung im Umfang des BIP willkürlich. Es ist ein Abwägen verschiedener Fachdisziplinen erforderlich; eine Güterabwägung.

Dazu zählt auch die Frage, warum die immensen Kosten eines Lockdown 2.0 in Kauf genommen werden und nicht stattdessen die Ausstattung in den Gesundheitsämter durch zum Beispiel Umschichtungen von Beamten aus anderen Bereichen verbessert wurde, um die Nachverfolgung zu ermöglichen; oder die Ordnungsämter verstärkt wurden, um die geltenden Regelungen durchzusetzen. Dafür war 7 Monate Zeit, die auch für eine bessere statistische Grundlage z.B. beim Infektionsgeschehen genutzt hätte werden können. Mit den gleichen Maßnahmen erneut zu agieren ist fahrlässig und unterschätzt u.a. die psychologischen Folgen eines Dauerstress und Verunsicherung durch Corona und dessen Bekämpfung.

Vorsicht vor sozialpsychologischen Folgen

Denn neben den makroökonomischen Schäden und den Konsequenzen bis hin zu etlichen Unternehmensinsolvenzen in besonders betroffenen Branchen sind auch die sozialpsychologischen Folgen eines Lockdowns zu beachten. Dazu gehören beispielsweise eine Zunahme häuslicher Gewalt, Depressionen oder Suizidalität – ausgelöst durch Isolation und Existenzängste. Die Politik muss diese Folgen bei allen Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie beachten. Während aufgrund der unsicheren Situation zu Beginn des Jahres pauschale und umfassende Maßnahmen aus wirtschaftsethischer Sicht notwendig waren, muss sieben Monate später mit differenzierten, lokalen und verhältnismäßigen Eingriffen das Infektionsgeschehen eingedämmt werden. Gerichtsentscheidungen haben hier bereits gezeigt, dass nur solche Maßnahmen Bestand hatten, die treffsicher die Ursachen der Pandemie bekämpfen.

„Professionelles” Risikomanagement schützt

Notwendig ist ein professionelles Risikomanagement mit dem zentralen Ziel, die Würde des Menschen zu schützen sowie soziale und wirtschaftliche Interessen so gut wie möglich miteinander in Einklang zu bringen. Einerseits sind vermeidbare Todesfälle und eine Überlastung der Gesundheitssysteme zu verhindern, andererseits sind die dauerhaften Kollateralschäden der Krise so gering wie möglich zu halten. Dies setzt voraus, dass Politiker solche Abwägungen von Kosten und Nutzen auf abstrakter, gesellschaftlicher Ebene durchführen, um auf der individualethischen Ebene zum Beispiel für Ärzte genau dies zu vermeiden

Zum Gastbeitrag auf focus.de

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