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Tobias Hentze / Samina Sultan IW-Report Nr. 7 26. Januar 2023 Neuer Anlauf zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der EU

Im Laufe des Jahres 2023 plant die Europäische Kommission, einen Vorschlag für ein neues Körperschaftsteuersystem unter dem Titel „Business in Europe: Framework for Income Taxation (BEFIT)“ vorzustellen.

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Neuer Anlauf zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der EU
Tobias Hentze / Samina Sultan IW-Report Nr. 7 26. Januar 2023

Neuer Anlauf zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der EU

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Im Laufe des Jahres 2023 plant die Europäische Kommission, einen Vorschlag für ein neues Körperschaftsteuersystem unter dem Titel „Business in Europe: Framework for Income Taxation (BEFIT)“ vorzustellen.

Im Kern geht es bei BEFIT um das Aufstellen von gemeinsamen Regeln innerhalb der Europäischen Union zur Berechnung, Konsolidierung und Verteilung der steuerlichen Bemessungsgrundlage einer Unternehmensgruppe. Dabei soll das bisherige System der Verrechnungspreise auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes in Teilen zugunsten einer Gewinnaufteilung anhand eines zu definierenden Allokationsschlüssels aufgegeben werden. Die Gewinnanteile würden weiterhin den jeweiligen nationalen Steuersätzen unterliegen. Der Vorschlag soll dabei im Einklang mit dem internationalen Steuerreformkonzept der OECD stehen.

Bei den politischen Handlungsoptionen zur Ausgestaltung von BEFIT sollte der verpflichtende Geltungsbereich auf sehr große Konzerne beschränkt bleiben. Für andere Unternehmen sollte es jedoch eine Wahlmöglichkeit zur Anwendung der BEFIT-Regeln geben. Bei der Definition des Allokationsschlüssels zur Aufteilung der konsolidierten Gewinne auf die Mitgliedstaaten sollte die Europäische Kommission auf die Faktoren Umsatz, Mitarbeiter und Sachanlagen abstellen. Die Berücksichtigung von immateriellen Wirtschaftsgütern ist zwar angesichts der Digitalisierung naheliegend, könnte jedoch zu neuen Verwerfungen aufgrund von Bewertungsproblemen und Gestaltungsoptionen seitens der Unternehmen führen.

Die Idee einer gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer im Einklang mit dem Steuerreformkonzept der OECD ist ein vielversprechender Ansatz, da er die Bürokratiebelastung für multinationale Unternehmen und Steuerbehörden in der mittleren Frist verringern und die Transparenz erhöhen kann. Insgesamt stellt die Initiative für eine harmonisierte Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen in der EU und einer formelbasierten Verteilung der Gewinne zwischen den EU-Staaten in Kombination mit dem durch die OECD initiierten Mindeststeuersatz eine Chance dar, Fairness im Steuerwettbewerb innerhalb der EU zu gewährleisten und so Investitionen und Wirtschaftswachstum zu fördern.

Allerdings sollte die Europäische Kommission bedenken, dass eine derartig grundlegende Systemveränderung voraussichtlich zu spürbaren Aufkommenseffekten bei den Mitgliedstaaten führen würde. Besonders kleine Länder würden bei einer formelhaften Gewinnaufteilung weniger Steuereinnahmen als bisher erhalten.

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