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Tobias Hentze IW-Report Nr. 29 4. Oktober 2017 Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017

Das Nachtragshaushaltsgesetz 2017 der Landesregierung sieht Mehrausgaben vor, die sich aus den Ankündigungen im Wahlkampf ableiten. Insofern ist es besonders wichtig, in den nächsten Jahren auch auf strenge Haushaltsdisziplin und mittelfristige Konsolidierungsstrategien zu setzen.

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Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017
Tobias Hentze IW-Report Nr. 29 4. Oktober 2017

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017

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Das Nachtragshaushaltsgesetz 2017 der Landesregierung sieht Mehrausgaben vor, die sich aus den Ankündigungen im Wahlkampf ableiten. Insofern ist es besonders wichtig, in den nächsten Jahren auch auf strenge Haushaltsdisziplin und mittelfristige Konsolidierungsstrategien zu setzen.

Ausgehend von dem Nachtragshaushalt für 2017 stellt sich die Frage, inwieweit die zusätzlichen Ausgaben die erforderliche Konsolidierung des Haushalts gefährden. Dabei erschweren insbesondere dauerhafte und mit der Zeit wachsende Ausgaben die Einhaltung der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020. Dies betrifft vor allem den Personalbereich. Allerdings werden auch weitere Investitionen in die Infrastruktur und den Bildungsbereich zukünftig erforderlich sein. Die Haushaltslage in Nordrhein-Westfalen bleibt angesichts des weiterhin bestehenden Defizits und der Unwägbarkeiten der konjunkturellen Entwicklung in jedem Fall herausfordernd.

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Tobias Hentze IW-Report Nr. 29 4. Oktober 2017

Tobias Hentze: Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen

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