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Tobias Hentze IW-Report Nr. 3 4. Februar 2020 Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages: Doppelbesteuerung der gesetzlichen Renten

Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung gesetzlicher Renten wird nach derzeitiger Rechtslage im Jahr 2040 abgeschlossen sein. Bis dahin erhöht sich für Neurentner der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente auf 100 Prozent, während die steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge bereits bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent steigt.

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Doppelbesteuerung der gesetzlichen Renten
Tobias Hentze IW-Report Nr. 3 4. Februar 2020

Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages: Doppelbesteuerung der gesetzlichen Renten

IW-Report

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung gesetzlicher Renten wird nach derzeitiger Rechtslage im Jahr 2040 abgeschlossen sein. Bis dahin erhöht sich für Neurentner der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente auf 100 Prozent, während die steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge bereits bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent steigt.

Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts darf es im Zuge der Systemumstellung nicht zu einer doppelten Besteuerung der gesetzlichen Renten kommen. Eine Doppel- oder Zweifachbesteuerung liegt vor, wenn Rentenbezüge, deren Anspruch durch versteuerte Rentenbeiträge finanziert wurden, in der Auszahlungsphase nochmals besteuert werden.

Ein Vergleich der aus versteuertem Einkommen gezahlten Rentenbeiträge mit dem Rentenfreibetrag für typisierte Erwerbsverläufe zeigt, dass es beginnend mit den aktuellen Renteneintrittsjahrgängen über rund 40 Jahre zu einer Doppelbesteuerung der Renten kommt. Der Gesetzgeber könnte die Fälle der Doppelbesteuerung minimieren, indem er den Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils zum Beispiel von 1 Prozentpunkt auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr verlangsamt und gleichzeitig eine sofortige, vollständige Abzugsfähigkeit der Rentenbeiträge zulässt. Dadurch würde der Anpassungsprozess nicht unterbrochen, die Doppelbesteuerung aber zurückgedrängt und ab dem Jahr 2030 sogar weitgehend vermieden werden.

Allerdings würde ein solcher Schritt zu Steuerausfällen aus Sicht des Staates führen. Es bliebe abzuwarten, ob und wenn ja wie der Gesetzgeber diese Mindereinnahmen zum Beispiel durch Steuererhöhungen an anderer Stelle kompensieren würde.

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Doppelbesteuerung der gesetzlichen Renten
Tobias Hentze IW-Report Nr. 3 4. Februar 2020

Tobias Hentze: Doppelbesteuerung der gesetzlichen Renten – Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

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