Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag schlägt eine Anhebung der Besoldung für Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschullehrer der entsprechenden Jahrgangsstufen (im Folgenden wird der Einfachheit halber nur auf Grundschullehrer abgestellt) von A12 auf A13 vor. Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, soll laut Gesetzentwurf die Höherstufung nicht nur für neue, sondern auch für bereits sich im Schuldienst befindende Lehrer gelten.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf: Anpassung der Lehrerbesoldung in Nordrhein-Westfalen
IW-Report
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag schlägt eine Anhebung der Besoldung für Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschullehrer der entsprechenden Jahrgangsstufen (im Folgenden wird der Einfachheit halber nur auf Grundschullehrer abgestellt) von A12 auf A13 vor. Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, soll laut Gesetzentwurf die Höherstufung nicht nur für neue, sondern auch für bereits sich im Schuldienst befindende Lehrer gelten.
Begründet wird das Vorhaben damit, dass Grundschullehrer seit 2009 eine ebenso umfangreiche Ausbildung absolvieren wie Gymnasiallehrer.
Aufgrund der begrenzten Finanzmittel ist es Aufgabe der Politik, Prioritäten zu setzen. Im Fokus sollte dabei eine effiziente Verwendung der Steuergelder stehen. Denn zu jeder Handlungsoption bestehen Alternativen, die die Höhe der Opportunitätskosten bestimmen. Die zusätzlichen Ausgaben einer besseren Bezahlung von Grundschullehrern von rund 600 Millionen Euro im Jahr würden zu keinem direkten Nutzen für die Allgemeinheit führen, da die Anzahl der Grundschullehrer unverändert bliebe. Daher sollte in Erwägung gezogen werden, statt einer höheren Lehrerbesoldung die Qualität an den Schulen zu verbessern, zum Beispiel durch eine Modernisierung von Gebäuden und Ausstattung. In diesem Bereich gibt es in Nordrhein-Westfalen einen erheblichen Nachholbedarf.
Tobias Hentze: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Lehrerbesoldung in Nordrhein-Westfalen
IW-Report
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